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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und stimme ihr in der Mehrheitsfassung zu.

Ich gebe zu, Frau Bundesrätin, dass Parteienfinanzierung etwas Heikles, etwas Schwieriges ist. Das sehen wir vor allem, wenn wir über die Landesgrenzen hinausschauen und da die jüngste Geschichte anschauen: Es hat Skandale gegeben, Schwarzgelder, Schweigegelder, und es sind dabei - das sieht man, wenn man nach Deutschland schaut - mächtige, nicht nur politisch schwergewichtige Personen ins [PAGE 750] Wanken oder ins Stolpern geraten. Das ist zuzugeben. Aber die Parteienfinanzierung ist auch in unserem Lande nicht gut, denn durch die jüngsten Gerichtsentscheide, die man in dieser Angelegenheit hat, ist wirklich Rechtsunsicherheit entstanden. Und nun geht es darum, mit diesem neuen Gesetz, wie es jetzt vorliegt, über das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz zu gewährleisten, dass Parteispenden in allen Kantonen vom steuerbaren Einkommen bzw. Gewinn abgezogen werden können. Es geht darum, die Rechtsunsicherheit, die durch die Gerichtsentscheide entstanden ist, zu beseitigen.

Weiter ist für mich in dieser Geschichte die Frage der Verfassungsmässigkeit zentral. Die Kommission hat hier sorgfältig legiferiert, wir haben es auch sorgfältig angeschaut. Die Verfassung sieht nämlich nicht ausdrücklich eine Gewährung von Steuererleichterungen bei Zuwendungen zugunsten der politischen Parteien vor, das ist so. Der mit der neuen Bundesverfassung eingeführte Parteienartikel, Artikel 137, anerkennt indessen ausdrücklich die Bedeutung, die Notwendigkeit der politischen Parteien für die direkte Demokratie und insbesondere für die Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Deshalb ist zwar zur indirekten Förderung der politischen Parteien über Steuererleichterungen keine ausdrückliche Verfassungsgrundlage gegeben, aber aus der impliziten Kompetenz des Bundes heraus, seine Organisation, seine Verfahren und Instrumente selber zu regeln, lässt sich eine Verfassungsgrundlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ableiten - knapp, würde ich sagen, aber sie lässt sich ableiten.

Wenn wir nun schon bei der Verfassung sind: Ich teile Ihre Auffassung, Frau Bundesrätin, dass es keine verfassungsmässige Grundlage für die Offenlegung von Parteispenden gemäss Minderheitsantrag gibt. Ich bin im Gegenteil der festen Überzeugung, dass eine solche Offenlegungspflicht bei Parteispenden gegen mehrere Artikel im Grundrechtsbereich verstösst, vor allem gegen Artikel 13 der Bundesverfassung, den Schutz der Privatsphäre, oder Artikel 23, die Vereinigungsfreiheit; diese würden durch eine Offenlegungspflicht bei Parteispenden arg strapaziert und geritzt. Es ist nun nicht einzusehen, dass in einer liberalen Demokratie ausgerechnet die privaten Parteispenden einer Offenlegungspflicht unterworfen werden sollen, während sonst in der Schweiz in Geldfragen fast alles dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsschutz unterstellt ist. Ich bin der Meinung, dass der Zweitrat im Fall, dass die Minderheit bei der Offenlegung obsiegt, die Verfassungsmässigkeit dieser Offenlegungspflicht noch einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen sollte.

Zum letzten Punkt, Frau Bundesrätin: Ich stelle mir die Frage, was es bezüglich der Förderung der Parteien denn für eine Alternative zum vorliegenden Entwurf mit der Abzugsfähigkeit bei den Steuern gibt. Auf jeden Fall, das muss ich sagen, und das haben wir in diesem Haus auch schon diskutiert, sind Parteiensubventionen, wie sie etwa auf Gemeindeebene vorkommen, strikte - strikte! - abzulehnen. Gelder aus den direkten Steuern in die Parteikassen zu geben ist auch gemäss staatspolitischen Überlegungen keine überzeugende Lösung, weil sie das Spannungsfeld im Verhältnis der Parteien zum Staat, zum Bund und zu den Kantonen, erheblich belasten und verzerren und weil ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis entsteht, das wir bei der Parteienfinanzierung eben gerade nicht wollen. Also für mich sind, wie es auch Herr Reimann gesagt hat, Subventionen aus Steuergeldern, mit denen dann irgendwelche Wahlkämpfe mit Ballonfahrten und Ballonflügen und mit allem, was es da sonst noch gibt, finanziert werden, keine Alternative.

Aus all diesen Gründen bin ich der Meinung, dass wir dieser Vorlage zustimmen sollten, dass Handlungsbedarf gegeben ist und dass wir der Vorlage in der Fassung der Mehrheit zustimmen sollten.

Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-09-30 | Lexipedia | Lexipedia