Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30
Wortprotokoll
Minderheit und Bundesrat stehen dieser Kommissionsmotion negativ gegenüber. Man verweist auf den Mitnahmeeffekt. Man sagt, man müsse auch auf die Wirkung schauen. Man sieht, dass vor allem sogenannt Besserverdienende profitieren könnten, und man verweist auch auf die Mindereinnahmen von 50 Millionen Franken, die sich einstellen könnten. Zudem wird dann auch immer wieder auf den Wunsch nach einem einfacheren Steuersystem hingewiesen.
Dieser Ablehnungsantrag steht aus meiner Sicht quer in der Landschaft. In einer Zeit, in der lebenslanges Lernen gepredigt wird, in einer Zeit, wo man stets wiederholt, Bildung sei der einzige Rohstoff in der Schweiz, und in einer Zeit, wo auch die Mehrwertsteuer-Gesetzgebung überarbeitet werden soll und wo vorgesehen ist, dass Ausbildungsgänge der Mehrwertsteuer unterworfen werden sollen und damit verteuert werden, scheint mir ein solcher Antrag wirklich quer in der Landschaft zu stehen.
Beim vorliegenden Thema - der Sprecher der Kommission hat das aufgezeigt - unterscheiden wir zwischen Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Umschulungs-, Berufsaufstiegs- und Wiedereinstiegskosten. Bereits diese Aufzählung zeigt, wie komplex dieses Thema ist. Es erstaunt deshalb nicht, dass in solchen Fragen immer auch Abgrenzungsdiskussionen entstehen. Es erfolgen deshalb auch viele Einsprachen; für den Normalsteuerpflichtigen ist dieser Definitionsdschungel völlig undurchschaubar. Das führt zu unnötigen und unschönen Auseinandersetzungen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden. Die Schritte Ausbildung, berufliche Tätigkeit, weitere Ausbildung sind heute oft so eng verbunden, dass sie nicht mehr im Sinne der heutigen Steuerpraxis getrennt werden können und die Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildung nicht mehr gemacht werden kann. Verwirrung entsteht auch, wenn in Stellenangeboten regelmässig die Bereitschaft zu einer intensiven Weiterbildung verlangt oder vorausgesetzt wird. Im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich dabei aber oft um Ausbildungskosten. Es geht bei vielen Weiterbildungen längst nicht mehr primär nur um das berufliche Weiterkommen beziehungsweise einen Aufstieg, sondern um das Bestehen im aktuellen Beruf.
Hier setzt nun die Kommissionsmotion an. Sie will die aus Sicht der Steuerpflichtigen absolut unverständliche Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, Weiterbildungskosten, Umschulungskosten, Berufsaufstiegskosten und Wiedereinstiegskosten abschaffen. Diese Kosten sollen unabhängig von der Definition und dem Ziel, das mit der Ausbildung verfolgt wird, abzugsberechtigt sein. Nicht abzugsberechtigt sollen nur noch Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung sein. Damit die Ausfälle nicht ins Unermessliche steigen, ist eine betragsmässige Obergrenze vorzusehen.
Ich möchte vor allem auf einen Punkt eingehen, der jetzt auch wieder angesprochen wurde und der uns ja in diesen Steuerdebatten regelmässig begleitet. Es ist das Thema der Easy Tax und der Vereinfachung des Steuersystems. Auch wenn formell der Eindruck entsteht, hier werde ein zusätzlicher Abzug geschaffen und das Steuersystem werde damit komplizierter, ist aus meiner Sicht gerade das Gegenteil der Fall. Wer von einem weiteren Abzug spricht, argumentiert rein steuerdogmatisch. In Tat und Wahrheit wird die Steuererklärung eine Abzugszeile für Ausbildungskosten, Weiterbildungskosten, Umschulungskosten, Berufsaufstiegskosten und Wiedereinstiegskosten mit einer betraglichen Obergrenze aufweisen. Viel einfacher geht es nun wirklich nicht mehr. Es müssen von den Steuerpflichtigen weniger Vorabklärungen über die Abzugsfähigkeit eingeholt werden, die Steuerverwaltung muss weniger solche Anfragen beantworten, es erfolgen im Nachhinein weniger Einsprachen durch die Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagungsbehörde muss weniger solche Einsprachen mit Unmutspotenzial behandeln, die Gerichte werden entlastet. Kurz: Die Welt wird einfacher, was sonst selten der Fall ist. So ist es in Tat und Wahrheit.
Wer eine zusätzliche Vereinfachung des Steuersystems will, müsste nämlich nicht die Motion bekämpfen, sondern müsste den bestehenden Weiterbildungsabzug abschaffen. Das will niemand, und das ist aus meiner Sicht auch richtig. Wenn wir also zu einem Abzug stehen, sollten wir dafür schauen, dass dieser Abzug auch praktikabel ist, dass er gehandhabt werden kann. Die Steuerpflichtigen und die Steuerveranlagungsbehörde werden bei einer Umsetzung der Motion das Steuersystem als einfacher, transparenter und gerechter wahrnehmen: einfacher, weil die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kostenkategorien entfällt; transparenter, weil bereits beim Entscheid für eine Aus- oder Weiterbildung die steuerliche Handhabung bekannt ist; und gerechter, weil damit eine gesamtschweizerisch identische Handhabung möglich wird, was heute noch nicht der Fall ist.
Anhand einer Aufstellung über die Handhabung von Weiterbildungsabzügen in den Kantonen wurden wir in der Kommission mit einem absoluten Flickenteppich konfrontiert, der weit farbiger ist als der Flickenteppich, den wir in [PAGE 760] Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz kennen. Nur die Abzüge in Zusammenhang mit einer Matur oder einer Berufsmatur werden in allen Kantonen gleich gehandhabt. Nach der Aufstellung, die wir in der Kommission hatten, machen sämtliche Kantone Unterschiede bei Bildungsgängen an höheren Fachschulen, der Vorbereitung auf eine eidgenössische Berufsprüfung, Diplomstudiengängen an Fachhochschulen, Nachdiplomstudiengängen, MBA, Dissertationen, Habilitationen, der Ausbildung zum Mediator, bei Sprachkursen, Bildungsmassnahmen für Lehrkräfte - alle Kantone handhaben das heute in einer jeweils anderen Art und Weise. Wenn man dann noch die Legende anschaut, sieht man: In einem Kanton werden diese Kosten ganz, in einem anderen Kanton unter Vorbehalt, in einem dritten Kanton nach Einzelabwägung, in einem vierten Kanton ohne gefestigte Praxis und in einem fünften Kanton überhaupt nicht als Abzug akzeptiert.
Weil die Motion der Kommission das Steuersystem einfacher, transparenter und gerechter macht, werde ich ihr zustimmen. Wenn die Motion angenommen wird, wird sie dem Bundesrat dann ja auch die Möglichkeit geben, die geforderten bildungspolitischen Aspekte zu berücksichtigen. Der Bundesrat wird sich dann auch noch einmal zur Wirkung, zu den sogenannten Mitnahmeeffekten - mit denen ich leben könnte -, äussern können. Ich glaube, wenn wir diese Motion annehmen, haben wir die grösste Sicherheit, dass wir nachher eine ausgereifte Vorlage kriegen.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.