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Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01

Wortprotokoll

Unsere heutige Vorlage hat eigentlich schon eine recht lange Vorgeschichte. Ich erinnere Sie an den 17. Mai 1992: Vor 16 Jahren haben mehr als 66 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Revision des Gewässerschutzgesetzes unterstützt. Das war ja ein ganz klarer Auftrag an die Politik, den Gewässern den notwendigen Schutz zu geben. Heute, 16 Jahre später, müssen eigentlich alle feststellen, und das hat auch der Bundesrat gemacht, dass das gesetzte Ziel bei Weitem nicht erreicht worden ist.

Das ist der Grund, warum der Schweizerische Fischereiverband die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" lanciert hat, auch genügend Unterschriften gesammelt und dann eingereicht hat. Eigentlich hat diese Initiative zum Zweck, den Vollzug zu beschleunigen und die Missstände auch wieder einmal in unser politisches Gesichtsfeld zu stellen.

Der Bundesrat hat dann in seiner Botschaft diese Initiative abgelehnt und gleichzeitig auf einen Gegenvorschlag verzichtet mit der Begründung, dass die bestehende Gesetzgebung ausreichen würde, um die Missstände zu beheben. Damit hat er auch aufgezeigt, dass der politische Wille für die Umsetzung der Gesetzesgrundlage doch, um es noch nett auszudrücken, mangelhaft oder nicht ausreichend ist.

Wir haben dann in der UREK darüber gesprochen, ob wir den Weg des Bundesrates gehen wollen oder nicht. Es war recht schnell klar, dass es auf diese Volksinitiative, die inhaltlich auch von der UREK als zu weitgehend beurteilt wurde, eine andere politische Antwort geben muss, dass eine politische Antwort nötig ist, die auch dem Gewässerschutz die Unterstützung gibt, die notwendig ist. Es braucht eine eindeutige Beschleunigung, und das ist letztendlich auch der Inhalt des indirekten Gegenvorschlages.

Es war eine sehr anspruchsvolle Arbeit. Das Ziel war ja, eine Vorlage zu haben, die konsensfähig ist. Das bedeutete auch, dass sich alle ein Stück weit, einen Schritt, entgegenkommen mussten. Das Ziel war ja auch - und wir haben dieses Ziel erreicht -, keine divergierenden Ansichten mehr hier in den Rat zu tragen. Das Ziel war, so lange miteinander im Gespräch zu bleiben, bis wir uns bei einem gemeinsamen Nenner finden würden. Und das ist uns nach mehreren Sitzungen auch gelungen. Ich denke, dass alle, die in dieser Kommission mitarbeiten, auch schmerzliche Abstriche machen mussten.

Mich persönlich schmerzt die Lockerung der Bestimmung zur Restwassermenge am meisten. Ich denke - und das hat sich auch im Rahmen der Vernehmlassung gezeigt -, dass das sehr umstritten ist und es alle umweltschützenden Kräfte natürlich auch stark herausfordert, diese Kröte oder diesen toten Fisch, sage ich mal, zu schlucken. Wenn ich nur schon in unserem Kanton schaue - und ich denke, in anderen Kantonen ist es ähnlich -: Bei uns im Kanton Zürich haben 46 Prozent der Gewässerstrecken Bedarf nach einer Revitalisierung, d. h., dass fast die Hälfte der Gewässerstrecken heute einen ökologisch unbefriedigenden Zustand haben. Die Folge davon ist, dass in der Gruppe der wassergebundenen Tiere die am stärksten gefährdeten Arten der Schweiz sind. Ich erinnere Sie an die rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: 31 von 52 heimischen Fischarten sind gefährdet, und 8 Fischarten sind schon ausgestorben. Wenn ich das in den Kontext unseres heutigen Gegenvorschlages stelle, dann muss ich sagen, dass er sehr moderat ist. Ich erinnere Sie daran, dass die Umsetzungsfrist für unseren indirekten Gegenvorschlag einen Zeitraum von achtzig - achtzig! - Jahren bestreicht; das sind drei Generationen.

Und dann werden wir erst einen Viertel der verbesserungswürdigen Gewässer revitalisiert haben. Dieser indirekte Gegenvorschlag - es ist mir wichtig, das zu betonen - ist für die ökologischen Anliegen ein wichtiger Schritt, aber er ist bei weitem nicht spektakulär und auch nicht extrem ehrgeizig. Trotzdem stehe ich hinter dem indirekten Gegenvorschlag; ich werde das kurz begründen:

Gut ist am Gegenvorschlag aus meiner Optik, dass nun auch vorab ökologisch motivierte Revitalisierungen durchgeführt werden. Das war bisher nur vereinzelt der Fall. Bisher war die Motivation die, z. B. bei Nationalstrassenbauten Ausgleichsmassnahmen durchzuführen, die dann auch noch zu einer ökologischen Aufwertung führten, oder die Kombination mit dem Hochwasserschutz. Neu werden Gewässer also integral im Sinne der Nachhaltigkeit aufzuwerten sein, das ist ein wichtiges Element dieses Gegenvorschlages.

Ebenfalls sehr positiv scheint mir die Regelung des Raumbedarfs, der zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen und zum Schutz vor Hochwasser nötig ist. Bisher gelang es den Kantonen kaum, die Regelung des Raumbedarfs umzusetzen. Es ist auch nicht notwendig, dass aus der Landwirtschaft ein Aufschrei kommt, denn diese Flächen werden als ökologische Ausgleichsflächen akzeptiert, damit werden sie bezüglich der extensiven Nutzung zu Direktzahlungen führen.

Ebenfalls sehr positiv scheint mir die Rücksichtnahme auf die Stromproduktion der Wasserkraft, die - so sage ich jetzt einmal - ein Stück weit gegenläufig zu gewissen ökologischen Anliegen verläuft. Die jetzige Vorlage behindert die Umsetzung des Energiegesetzes und der Ziele, die dort gesteckt worden sind, nicht. Unser Vorschlag nimmt auch Rücksicht auf die Fähigkeit der schweizerischen Speicher- und Pumpspeicherwerke, die Spitzen- und Regelenergie zur Verfügung zu stellen. Das ist für die Stabilisierung der Elektrizitätsnetze notwendig.

Wir dürfen in diesem Kontext auch nicht vergessen, dass wir beim Strom aus erneuerbaren Energien - ich denke da vor allem an die Windkraft - auch eine sehr stark schwankende Produktion haben. Die Pump- und Speicherwerke nützen mit ihren Ausgleichsfunktionen durchaus auch im Bereich der erneuerbaren Energien.

In der Interessenabwägung Nutzen/Schutz ist bei den Umweltorganisationen und beim Fischereiverband, der diese Initiative lanciert hat, noch recht grosse Überzeugungsarbeit nötig, insbesondere bei den Restwassermengen. In den Höhenlagen zwischen 1500 und 1700 Metern gibt es eben doch auch einige ökologisch wertvolle Gewässer. Ich erinnere Sie an die Albula zwischen Preda und Bergün, an den Inn im Engadin oder an die Rhone zwischen Gletsch und Oberwald. Ich denke aber auch an die Gefahr bei Artikel 32 Buchstabe bbis, wo es um die Gewässer mit geringem ökologischem Potenzial geht. Dort wird es vor allem darum gehen, keine neuen Fischwanderhindernisse zu erstellen.

Trotz dem Wermutstropfen bezüglich der Restwassermenge unterstütze ich den indirekten Gegenvorschlag. Er hat sehr viele gute Elemente. Ich denke an die Revitalisierung der Gewässer, die Verminderungen der Auswirkungen von Schwall und Sunk, an die Reaktivierung des Geschiebehaushaltes und - das dürfen wir nicht vergessen - an die gesicherte Finanzierung. Die gesicherte Finanzierung ist letztendlich eine wesentliche Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit uns die Umsetzung dann auch wirklich gelingt.

Bis der Gegenvorschlag definitiv von beiden Kammern verabschiedet ist, werde ich persönlich die Volksinitiative allerdings nicht ablehnen. Der Druck dieser Volksinitiative wird auch den Nationalrat bei der Diskussion unseres indirekten Gegenvorschlages begleiten müssen. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Konsens, den wir in der Kommission erarbeitet haben, auch die Basis für die nationalrätliche Diskussion sein wird.