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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02

Wortprotokoll

Die Vergütung der Mittel und Gegenstände erfolgt heute aufgrund einer allgemeinen Produktebeschreibung und mit einem behördlich festgelegten Höchstvergütungsbetrag; dies im Gegensatz zur behördlichen Preisfestsetzung im Einzelfall oder aufgrund einer vertraglichen Tarifvereinbarung. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motionen bzw. beantragte Ablehnung der Motionen, und zwar mit der Begründung, dass bei konsequenter und regelmässiger Herabsetzung der heutigen Höchstvergütungsbeträge oder auch mit Pauschalvergütungen gesamtheitlich höhere Kosteneinsparungen bewirkt werden könnten als mit Tarifverträgen.

Der Nationalrat hat die Motionen am 19. März 2007 ohne Opposition angenommen. Der Departementsvorsteher, Bundespräsident Couchepin, hat sich mit der Annahme der Motionen grundsätzlich einverstanden erklärt und die Umwandlung in einen Prüfungsauftrag beantragt. Die ständerätliche Kommission spricht sich mit 10 zu 0 Stimmen für Annahme der Motionen aus - ich sage bewusst "Motionen", weil wir ja beide gemeinsam behandeln und dann getrennt abstimmen. Der Wechsel vom heutigen Höchstvergütungssystem zu einem Tarifsystem scheint ein gangbarer und zielführender Weg zu sein. Unabdingbar ist für die Mehrheit der Kommission aber, dass das Tarifvertragssystem dem Kartellgesetz unterstellt wird, da ansonsten nichtüberprüfbare und nichtanfechtbare Preisabsprachen zu befürchten sind. Für die so ergänzten Motionen hat sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen ausgesprochen.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommission, wie der Nationalrat die Motionen - ergänzt mit dem Prüfungsauftrag in Sachen Unterstellung unter das Kartellgesetz - anzunehmen.