Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ziel meines Vorstosses ist es eigentlich, zu erfahren, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen die schweizerische Präventionspolitik hat. Schliesslich ist es wichtig, zu wissen, welche Auswirkungen die Programme haben, welche in den letzten zehn Jahren nach meiner Berechnung 83,6 Millionen Franken gekostet haben. Ich bin mir bewusst, dass alles zwei Seiten hat. Auf der einen Seite werden Erfolge der Präventionskampagnen präsentiert. Der Bundesrat spricht von beachtlichen Erfolgen in der Tabakprävention, welche etwa durch Abgabeverbote an Jugendliche, durch Werbeverbote oder durch Rauchverbote erzielt worden seien; das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite hat dies ja auch Folgen: Wo weniger verkauft wird, gibt es weniger Umsatz und weniger Gewinn, wo Werbung verboten ist, sinkt der Absatz, und es gibt für die Werbebranche keine Aufträge mehr. Es ist klar, wo weniger Arbeit ist, braucht es auch weniger Angestellte. Wo weniger Gewinn ist, gibt es weniger Investitionen, und das Steuersubstrat wird kleiner. Das sind vielleicht volkswirtschaftliche Binsenwahrheiten, aber es sind Punkte, welche die Grundlage unseres Wohlstands sind und entscheidend dafür, dass es der Bevölkerung gutgeht.
Vor diesem Hintergrund bin ich doch etwas erstaunt, in der Antwort des Bundesrates auf die Ziffern 3 und 4 die Feststellung zu lesen, es gebe keine umfassenden Studien zu den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft oder einzelne [PAGE 823] Wirtschaftszweige. Auf Deutsch: Man weiss nichts über die tatsächlichen Auswirkungen. Ich hoffe, dass meine Interpellation bewirkt, dass sich der Bundesrat in Zukunft darüber Gedanken macht.
Die Ausführungen in Ziffer 8 der Antwort stimmen mich zuversichtlich. Sie zeigen, dass Hoffnung angesagt ist. Der Bundesrat ist nämlich der Ansicht, dass die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ein ausserordentlich schützenswertes Gut ist und nur unter genau abzuwägenden Bedingungen und Ausnahmen eingeschränkt werden darf. Insbesondere sind die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Diese Feststellung lässt bei mir die Hoffnung aufkommen, dass der Präventionsaktivismus seinen Höhepunkt erreicht hat. Eine Zeit lang musste man wirklich damit rechnen, dass das Bundesamt für Gesundheit nach den Ernährungs-, Tabak- und Alkoholpräventionsaktivitäten auf die Idee kommen könnte, den Schweizern auch das Sterben zu verbieten. Ich glaube dem Bundesrat, wenn er ausführt, man müsse einmal erlassene Einschränkungen periodisch auf ihre Erforderlichkeit überprüfen und sie gegebenenfalls auch aufheben. Ich hoffe, dass er dieser Aussage und dieser Zusicherung nachkommen wird. Ich bin nach der Beantwortung der Interpellation zuversichtlicher, als ich es war, als ich die Interpellation einreichte.