Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02

Wortprotokoll

Ich spreche zwar als Mitglied der Kommission, war aber leider an der Sitzung nicht dabei, als entschieden wurde, denn gleichzeitig tagte die Gerichtskommission, der ich angehöre, zu den Bundesrichterwahlen. Das Resultat in der SGK wäre sonst etwas ausgeglichener ausgefallen.

Damit bringe ich zum Ausdruck, dass ich der Motion nicht zustimmen kann und mit dem Bundesrat für die Ablehnung eintrete. Ich gestehe dabei, dass ich mir etwas die Augen gerieben habe, als ich das Resultat der Kommissionsberatung vernommen habe. Wie Sie eben vom Kommissionspräsidenten gehört haben, hat die SGK, nachdem ihr das Geschäft vom Plenum unseres Rates zur Vorberatung überwiesen worden war, nach einer ausgiebigen Diskussion einen Bericht des BAG zu den Folgen einer Umsetzung der Motion einverlangt. Dieser Bericht führt in seinen Folgerungen zu grosser Skepsis der Motion gegenüber und keineswegs zu ihrer Unterstützung. Trotzdem beantragt die Mehrheit der Kommission nun Annahme. Ihre Folgerung lautet, dass mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden sei, weitere Schritte aber notwendig seien. Sie wolle mit der Annahme der Motion den notwendigen Druck - so der Ausdruck - aufrechterhalten. Zu welchem Resultat die Umsetzung der Motion dann führen wird, ist offenbar weniger wichtig als eine sogenannte Druck-Erzeugung. Wohin die bereits beschlossene Verfeinerung des Risikoausgleichs führen und welche Resultate sie zeitigen wird, wissen wir ohnehin noch nicht.

Dies nun ist mein Haupteinwand gegen die Motion. Deren Zielrichtung hängt mit den Zwecken des Risikoausgleichs eng zusammen. In der Diskussion in der SGK wurde dies immer wieder klar zum Ausdruck gebracht. Die neue Regelung des Risikoausgleichs haben wir Ende des letzten Jahres beschlossen; sie ist noch nicht in Kraft. Es fehlen auch noch Ausführungsbestimmungen. Zwar hat - natürlich, möchte ich fast sagen - bereits ein Professor vorausverkündet, vielleicht auch vorausgerechnet, ich weiss allerdings nicht wie, dass durch die Verfeinerung des Risikoausgleichs, dessen Gesetzesgrundlage noch gar nicht umgesetzt ist, der Prämienvorteil von heute 32 auf 15 Prozent gesenkt werde. Er würde also um über die Hälfte reduziert. Klar wird sodann vom BAG vorausgesagt, dass mit dem ab 2012 geltenden Risikoausgleich die unterschiedlichen Versichertenstrukturen besser ausgeglichen würden und die heute praktizierte Risikoselektion stark an Attraktivität verlieren werde. Weiter in die Prophezeiungen hinein wagen sich die Aussagen zu den Auswirkungen unserer letzten Revision in diesem Bereich zu Recht nicht. Es fehlt ihnen ja jegliche empirische Grundlage, etwa darüber, wie sich der Faktor "Spitalaufenthalt im Vorjahr" auf das Verhältnis von stationärer zu ambulanter Behandlung oder auf die Aufenthaltsdauer im Spital auswirken wird. Je nachdem könnten sich hier die Zahlen massiv ändern.

Bevor wir auch nur ansatzweise wissen, wie sich diese Revision in der Realität auswirken wird, soll zum gleichen Thema bereits die nächste Änderung eingeläutet werden. Wie Sie wissen, leiden wir beim KVG und im Gesundheitswesen mehr und mehr daran, dass wir ununterbrochen von einer Revision zur anderen eilen und dass auf der steten Baustelle der Überblick verlorengeht. Schlimm dabei ist, dass auch keine klare Aussage mehr darüber möglich erscheint, welche Effekte auf welche Ursachen, auf welche Rechtsänderungen zurückgehen. Damit gehen wir vollends in den Blindflug über. Dies ist der falsche Weg. Bevor wir zur nächsten Änderungsrunde übergehen, müssen wir doch wissen, was wir mit der letzten angerichtet haben, in welche Richtung wir die Entwicklung gelenkt haben. Nur dann, vor dem Hintergrund einer sauber erkannten Ausgangslage, können wir wieder sinnvolle Massnahmen ergreifen, dort, wo dann tatsächlich Massnahmen nötig erscheinen. Einfach den notwendigen Druck aufrechtzuerhalten, wie die letzten Worte der Erwägungen der Kommissionsmehrheit lauten, ist ja in diesem Politikbereich bei Gott nicht mehr nötig und wohl kaum ein erstrebenswertes Ziel der Übung.

Noch einmal: Wir haben mit dem Argument, der Jagd auf die sogenannt guten Risiken Einhalt zu gebieten, den neuen Risikoausgleich beschlossen. Dieser wird verschiedenen Faktoren, insbesondere auch dem Krankheitsrisiko, anders Rechnung tragen. Wie er sich auswirkt, wissen wir nicht. Warten wir also zuerst einmal ab, und analysieren wir dann, welche Wirkungen diese Neuerungen entfalten.

Es ist ja durchaus lobenswert, Herr Motionär, sich der Entsolidarisierung zwischen kranken und gesunden Versicherten anzunehmen. Die wirkliche Entsolidarisierung findet heute jedoch zunehmend im Rahmen der besonderen Versicherungsformen innerhalb des Portfolios ein und desselben Versicherers statt und nicht zwischen verschiedenen Krankenversicherern, welche derselben Führung unterstehen. Diesen Aspekt greift die Motion in keiner Weise auf. Sie verfehlt damit ihr Ziel. Sie gibt im Übrigen auch keine Rechtsgrundlage ab, um Billigangebote in Kantonen zu verhindern, in denen eine Kasse bisher nicht tätig war oder ihre Tätigkeit zwischendurch eingestellt hat - Visana lässt grüssen.

In meinen Augen geht die Motion aber auch in die falsche Richtung, weil sie in der Konsequenz wettbewerbshindernd angelegt ist. Das KVG reglementiert ohnehin schon sehr eng. Es wird kontraproduktiv wirken, wenn wir den Krankenversicherern ihre organisatorische Freiheit noch weiter nehmen. Wenn man den verschiedenen Unternehmen einer Gruppe, wie immer man diese dann definieren will, vorgibt, dieselbe Prämie festzulegen, hat dies zur Folge, dass einige davon grosse Gewinne erzielen, andere aber erhebliche Verluste einfahren - kaum ein erstrebenswertes Ziel. Sodann wird der Markt damit weiter kartellisiert. Wollen wir das tatsächlich? Wie verhält es sich im Weiteren, wenn Versicherer in einem Kanton von ihrer Struktur her besonders kostengünstig, in anderen Kantonen aber wesentlich teurer sind? Sprechen wir dann wieder von Billigkassen? Folgt dann wieder eine übers Knie gebrochene Einheitslösung, ein weiterer Schritt in Richtung Kartellisierung?

Ein letzter Punkt: Ganz offensichtlich wäre es für die Versicherer ohne Weiteres möglich, sich einer neuen Ordnung im Sinne der Motion anzupassen. Sie könnten dezentralisieren, um es so zu nennen, und pro Kasseneinheit jeweils ein eigenes Leitungsorgan festlegen; eine einheitliche Leitung wäre es dann ja nicht mehr. Oder sie könnten zentralisieren und [PAGE 811] sich zu einem Versicherer zusammenschliessen. Bei der ersten Lösung sehe ich den wirtschaftlichen Nutzen, den Effizienzgewinn, nicht; bei der zweiten sind wir wieder einen Schritt näher beim umfassenden Kartell. So oder so dürfte die Rechnung für die Prämienzahler unter dem Strich kaum günstiger werden. Gerade dies muss aber unsere Hauptaufgabe bleiben: auch die Kosten- und Prämienentwicklung in ihrer Gesamtheit im Griff zu behalten. Dazu trägt die Motion nicht bei. Sie lenkt damit von den wahren Problemen ab.

Ich bitte Sie um Ablehnung.