Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13
Wortprotokoll
Der erste Schritt, Herr Gross, wird zweifellos stattfinden, oder die Frage wird sich im Zusammenhang mit der Spitalfinanzierung stellen. Ich vertrete die Meinung, dass wir eine monistische Finanzierung wählen sollten. Dort stellt sich natürlich dann die Frage, wie die Kantone ihren Anteil an die Versicherungen ausgestalten wollen oder wie hoch dieser Beitrag der Kantone sein soll. Wir werden uns anlässlich der Beratung dieser Vorlage darüber unterhalten können, ob sich die Kantone wieder wie bisher an den Betriebsleistungen mit 50 Prozent beteiligen müssen oder ob eine andere Ausgestaltung gewählt werden soll. Ich bin der Meinung, dass in diesem Bereich eine Korrektur gegenüber heute erfolgen müsste.
Die zweite Korrektur müsste für mich in der Langzeitpflege erfolgen, dort hat nämlich die grosse Verschiebung stattgefunden. Ich sage nun einfach aus dem Bauch heraus: Es dürften etwa 2 Milliarden Franken sein, um die sich Kantone und Gemeinden in der Langzeitpflege zulasten der Prämien entlastet haben. Hier müsste für mich wiederum eine Verschiebung stattfinden, indem man eine klare Trennung macht zwischen medizinischen Leistungen, die von den Krankenversicherern bezahlt werden, und dem Anteil der Pflege, die der sozialen Fürsorge angelastet werden muss, die durch die Gemeinden und die Kantone zu übernehmen ist.
Wir unterstützten die Parlamentarische Initiative Rychen, mit der dies gefordert wurde. Sie sind damals nicht darauf eingetreten. Aber dazu, meine ich, sollte ein drittes Paket in der Revision des KVG geschnürt werden. Frau Bundesrätin Dreifuss weiss, dass Bestrebungen im Gang sind, dort Korrekturen vorzunehmen, um die Prämien zu entlasten.
Zuletzt sage ich Ihnen, dass im ganzen Gesundheitswesen einfach einmal der versprochene Markt Einzug halten müsste. Der Markt dient dazu, die bestehenden Überkapazitäten und die teilweise ineffizienten Strukturen abzubauen. Das wäre die grösste Kostenersparnis.