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Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-01

Wortprotokoll

Es ist ein eigenartiges Gefühl, vor diesem leeren Saal zu sprechen, aber wir bringen das hinter uns.

Unser Rat hat mit dem Voranschlag 2009 insgesamt fünf Bundesbeschlüsse zu verabschieden sowie den Finanzplan 2010-2012 zur Kenntnis zu nehmen. Der Nachtrag II zum Voranschlag 2008 wird zusammen mit der Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems behandelt. Die Bundesbeschlüsse zum Voranschlag finden Sie in Band 1 sowie in Band 4. Der Bundesbeschluss über den Voranschlag für das Jahr 2009 ist in Band 1 enthalten; er ist auch dem Zahlenteil der Fahne angeheftet und enthält die Ergebnisse der Beratungen. Die vier Bundesbeschlüsse zu den Sonderrechnungen für das Jahr 2009 finden Sie in Band 4. Da von der Finanzkommission keine Änderungen beantragt werden, gibt es zu diesen Bundesbeschlüssen auch keine Fahne. Wir verweisen deshalb auf die Botschaft.

Die Budgetberatungen in der Kommission sind von der sich verschlechternden Wirtschaftslage gezeichnet gewesen. Der Bundesrat hat die Budgetbotschaft am 20. August 2008 verabschiedet und ist damals von einem Wachstum des realen Bruttoinlandproduktes von 1,3 Prozent und des nominellen Bruttoinlandproduktes von 3,6 Prozent ausgegangen. Bereits in der Eintretensdebatte, an der Sitzung vom 4. und 5. September 2008, hat die Finanzkommission die möglichen Auswirkungen der Wirtschaftslage auf die Bundeseinnahmen diskutiert und erörtert, was diese für den Voranschlag bedeuten könnten. Der Kommission war klar, dass die Annahmen zumindest teilweise überholt sein dürften. Sie hat aber einen Rückweisungsantrag abgelehnt, den Sie auf [PAGE 1597] der Fahne auf Seite A1 finden, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen.

Am 12. November 2008, dem ersten Sitzungstag der Detailberatung, hat der Bundesrat im Rahmen einer Nachmeldung diverse Aufstockungen in der Gesamthöhe von 341 Millionen Franken beantragt. Er will damit dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenwirken. Die Finanzkommission ist dem Bundesrat bei dieser Nachmeldung bis auf eine Ausnahme gefolgt. Sie hat insbesondere der Aufhebung der Kreditsperre zugestimmt. Die Aufhebung der Kreditsperre erhöht die Ausgaben des Bundes um 205 Millionen Franken. Die Umsetzung der Kreditsperre erfolgte bei einzelnen Departementen durch die Sperrung von 1 Prozent des Kreditbetrags auf den einzelnen Konti. Diese sind auf der Fahne nicht aufgeführt. Im Zahlenteil der Botschaft sind die Beträge ohne Kreditsperre massgebend. Die Kommission stimmte dieser Aufhebung mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Andere Departemente setzten den Einsparungsbetrag durch gezielte Kürzungen um. Die entsprechende Aufhebung ist auf der Fahne als "Aufhebung gezielte Kürzung Kreditsperre" aufgeführt. Die Kommission stimmte dieser Aufhebung mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Beibehaltung der Kreditsperre. Sie finden diesen Antrag auf Seite A1 der Fahne. Wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, so sind diese Aufstockungen genehmigt.

Nun noch zur Nachmeldung, bei der die Finanzkommission dem Antrag des Bundesrates nicht gefolgt ist: Bei der Aufstockung für die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern beantragt die Kommissionsmehrheit lediglich eine Aufstockung um 30 Millionen Franken, eine Minderheit folgt dem Bundesrat, der eine Aufstockung um 50 Millionen beantragt.

Der Bundesrat legt dem Parlament unter Einbezug der Nachmeldung bei Ausgaben von 58,898 Milliarden und Einnahmen von 59,967 Milliarden einen Voranschlag mit einem Überschuss von 1,069 Milliarden Franken vor. Die veranschlagten Gesamtausgaben liegen um 769 Millionen Franken unter den höchstzulässigen Ausgaben, womit im Voranschlagsjahr 2009 die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt sind. Die Einnahmen wachsen im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Prozent, d. h. um rund 2 Milliarden Franken. Diese Einnahmen dürften die grosse Unbekannte beim Vollzug des Voranschlages 2009 sein.

Gemäss den Beschlüssen der Finanzkommission unseres Rates erhöhen sich die Aufwände gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vom 20. August 2008 um 136 Millionen Franken und die Investitionen um 123 Millionen Franken. Im Ergebnis änderte die Finanzkommission unseres Rates sehr wenig gegenüber dem bundesrätlichen Voranschlagsentwurf, was sich heute in der Vielzahl von Minderheitsanträgen äussert. Die Mehrheit stockt bei Heimatschutz und Denkmalpflege um rund 9,1 Millionen Franken sowie bei den Beiträgen ans VBS für die Abgeltung der Kantone für den Botschaftsschutz um 12 Millionen Franken auf. Die Erhöhung der Anzahl Stellen bei der Elcom wird durch eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen um 875 000 Franken finanziert.

Die Anträge der Finanzkommission finden Sie auf der Fahne. Auf die einzelnen Anträge gehen wir bei der Detailberatung ein. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Finanzkommission mit ganz klaren Abstimmungsergebnissen Beschluss gefasst hat:

- Bundesbeschluss I über den Voranschlag 2009: Die Finanzkommission stimmte mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

- Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2009: Die Finanzkommission stimmte mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

- Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009: Die Finanzkommission stimmte mit 22 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

- Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2009 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich): Die Zustimmung der Finanzkommission erfolgte mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

- Bundesbeschluss V zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2009: Die Zustimmung erfolgte mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich ersuche Sie, den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission unseres Rates zuzustimmen.