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Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13

Wortprotokoll

In dieser langen Debatte haben wir sehr viel gehört, von den Befürwortern und den Gegnern. Wenn man aber die Kommissionsprotokolle nachliest, sieht man, dass nicht sehr viel Neues präsentiert worden ist. Die Argumente hüben und drüben sind in etwa die gleichen.

Gestatten Sie mir, zu einigen Aussagen, die in der Debatte gemacht wurden, Stellung zu nehmen. Ich mache das funktionsgemäss natürlich primär aus der Sicht der Kommissionsmehrheit.

Herr Cavalli hat erwähnt, dass der Systemwechsel den grössten Steuerrabatt aller Zeiten für den Mittelstand darstellen würde. Gerade dies wird aber von der Kommissionsmehrheit bezweifelt. Sie ist der Ansicht, dass dieser grösste Steuerrabatt aller Zeiten durch die Mehrbelastung an anderen Steuern, zumindest nach einiger Zeit, wieder aufgehoben würde, dass also per saldo für den Mittelstand kein Rabatt herausschauen würde.

Ein zweiter Punkt, der auch in der Kommission schon etwelche Diskussionen ausgelöst hat, betrifft die Frage, wie man herausfinden will, welches das reale Vermögen ist, auf das man abstellen will, wenn man eben das Einkommen und das reale Vermögen als Grundlage für individuelle Prämien nehmen will. Man ist auch gestern und heute in der Debatte die Antwort, wie man im Detail das reale Vermögen definiert, schuldig geblieben; es macht ja wirklich keinen Sinn, eine Bemessungsgrösse vorzuschlagen, bei der dann jahrelang diskutiert wird, wie man sie feststellen will.

Herr Gutzwiller und Herr Zäch haben festgehalten, dass die Mehrwertsteuer und die Beteiligung der Mehrwertsteuer an den Gesundheitskosten eine grosse Gefahr darstellten. Auch hier vertraten diese beiden Herren die Ansicht der Kommissionsmehrheit. Das Problem ist, dass die Mehrwertsteuer theoretisch nicht nach oben begrenzt ist - das wurde nicht einmal von den Initiativbefürwortern widerlegt. Hier besteht natürlich die Gefahr, dass man dann rasant wachsende Gesundheitskosten eben nur schleichend zur Kenntnis nimmt.

Die Kommissionsmehrheit versteht die Ablehnung der Initiative auch ganz klar nicht als Gesprächsverweigerung oder Weigerung, sich des Problems anzunehmen. Man ist aber der Meinung, dass man mit der zweiten Revision des KVG und allenfalls folgenden Revisionen schneller vorwärts kommt, als wenn man hier auf Initiativebene etwas macht.

Frau Leutenegger Oberholzer hat erwähnt, dass primär Personen mit tiefem Einkommen die Gesundheitskosten zu tragen hätten. Nun widerspricht dem natürlich die Aussage der Experten vom BSV in der Kommission. Es sind nicht die tiefsten Einkommen, es ist vor allem der Mittelstand, der die Kosten zu tragen hat. Gestern wurde klar gesagt, die tiefsten Einkommen müssten die Hauptlast tragen. Ich halte zu dieser Aussage, die gemacht wurde - Frau Teuscher hat ähnlich argumentiert -, fest: Bei den Rentnerinnen und Rentnern haben wir drei Kantone, wo das Soll-Ziel übertroffen wird; bei den Alleinerziehenden, die ja in der Schweiz generell als die Ärmsten dargestellt wurden, sind es null Kantone. Kein Kanton überschreitet die Grenze bei den allein erziehenden Müttern. Beim Mittelstand dagegen sind es zwölf Kantone. Das Problem, bei dem wir ansetzen müssen - und das wollen wir auch -, liegt beim Mittelstand.

Nun ist auf die Bundeskompetenz hingewiesen worden. Ich erinnere Sie an die Zeit vor 1996. Einige Damen und Herren waren auch damals bei der Diskussion um das KVG hier anwesend. Es ist ein Faktum, dass man die Zustimmung der Kantone nur auf der Basis errungen hat, dass die Kantone im Bereich der Prämienverbilligung selber entscheiden können, welchen Betrag sie einschiessen wollen. Ohne dieses Zugeständnis hätten wir keine KVG-Revision erreicht. Das ist ein Faktum, das wir anerkennen müssen.

Vielleicht noch eine Bemerkung an Herrn Leu: Herr Leu hat zu Recht auf einen möglichen Systemwechsel hin zum monistischen System hingewiesen. Vor allem in Bezug auf den Spitalbereich sind wesentliche Teile der Kommission der Meinung, dass hier kurz- bzw. mittelfristig das geltende [PAGE 1550] System hin zu einem monistischen System geändert werden muss. Ihre Feststellung in diesem Zusammenhang, Herr Leu, war völlig richtig und korrekt.

Ich glaube, ich bin hier auf die wesentlichen Punkte eingegangen.