Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen behandelte die Parlamentarische Initiative Thanei, welche am 15. Dezember 1999 eingereicht wurde, an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2000. Die Initiative verlangt, wie schon gehört, dass der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht im Sinne des Übereinkommens Nr. 158 der Internationalen Arbeitsorganisation und der revidierten Europäischen Sozialcharta verbessert wird. Die Initiative bemängelt, dass der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht bei uns, verglichen mit anderen europäischen Staaten, schwach ausgebaut sei. Es gilt hier ganz klar festzuhalten, dass dem Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigungen, wie ihn das IAO-Übereinkommen Nr. 158 vorsieht, ein ganz anderes System zugrunde liegt als dem Kündigungsschutz gemäss unserem OR.
Wir kennen heute den Grundsatz der Kündigungsfreiheit mit Verbotsvorbehalt. Das Übereinkommen hingegen will ein Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Faktisch geht es um die Frage, ob nur Kündigungen geschützt werden sollen, die aus einem triftigen Grund ausgesprochen werden, oder ob man sich wie heute mit dem sicherlich weniger weit gehenden Schutz der Kündigungen begnügt, die nicht missbräuchlich sind.
Die Kommissionsmehrheit spricht sich für den heute geltenden Kündigungsschutz gemäss Obligationenrecht aus, der auch dem liberalen System der Schweizer Wirtschaft entspricht. Ein erweiterter Kündigungsschutz würde sich nach Meinung der Kommissionsmehrheit auf unseren Wirtschaftsstandort negativ auswirken. Bei einem verschärften Kündigungsschutz werden auch vermehrt so genannte Umgehungsanstellungen befürchtet; ich denke zum Beispiel an Teilzeitbeschäftigte oder an Arbeitskräfte auf Abruf, welche allgemein über weniger sozialen Schutz verfügen. Dieser Trend wird durch einen Blick in andere Länder bestätigt. Bei stark oder zu stark ausgebautem Kündigungsschutz können sich Unternehmen nämlich mit weniger Aufwand und kostengünstiger von Teil- oder Kurzzeitbeschäftigten trennen als von Vollzeitangestellten.
Eine Mitte letzten Jahres erschienene Studie der OECD hat zudem die Frage der Auswirkungen von Kündigungsnormen auf die Arbeitsplätze untersucht. Festgestellt wurde, dass sich verschärfte Kündigungsregeln tendenziell vor allem auch negativ auf die Beschäftigung, sowohl von Frauen wie auch von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, auswirken.
Schlussendlich gilt es auch darauf hinzuweisen, dass von den 175 Mitgliedstaaten der IAO erst 29 das Übereinkommen Nr. 158 ratifiziert haben. Die Europäische Sozialcharta ist hingegen von den meisten europäischen Ländern ratifiziert worden. Die Schweiz hat sie unterzeichnet, aber nicht ratifiziert, und sie beabsichtigt auch nicht, dies in nächster Zeit zu tun.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Überzeugung, dass der heutige Kündigungsschutz in unserem Land genügt und Missbräuche genügend geahndet werden können. Sie beantragt Ihnen darum aus all diesen Überlegungen heraus, der Parlamentarischen Initiative Thanei keine Folge zu geben.