Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat die parlamentarische Initiative Rechsteiner Paul seinerzeit mit 15 zu 6 Stimmen in der ersten Phase unterstützt. Die Kommission des Ständerates tat dies einstimmig. So haben wir nun den vorliegenden Gesetzentwurf zu beurteilen.
Bereits in den Beratungen des Bundesgesetzes über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus vom 20. Juni 2003 beantragten Minderheiten aus den Kommissionen für Rechtsfragen aus den gleichen Gründen wie heute den Einbezug der Personen, die seinerzeit im Spanischen Bürgerkrieg für die Sache der Republik gekämpft hatten, zudem auch derjenigen, die in der Résistance gekämpft hatten. Beide Räte lehnten damals diese Minderheitsanträge ab. Heute sind wir der Auffassung, dass es richtig und angemessen ist, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Im Spanischen Bürgerkrieg kämpften rund 650 Schweizer Bürger auf der Republikanerseite, und schriftlichen Zeugnissen, Briefen und Gerichtsprotokollen zufolge handelten diese Schweizer aus politischer Überzeugung. Das heisst, sie wollten den aufblühenden Faschismus bekämpfen, der in ihren Augen eine Bedrohung des Friedens, der Freiheit und der Demokratie in Europa und in der Schweiz darstellte, eine Beurteilung, die, wie wir heute wissen, ja nicht falsch war. Ein Viertel dieser Freiwilligen ist im Kampf gefallen, der grösste Teil der Überlebenden ist von den Militärgerichten in der Schweiz verurteilt worden.
Heute leben offenbar noch sechs Personen dieser früheren Spanienkämpfer. Sie haben heute von der Interessengemeinschaft Spanienfreiwillige Berichte über zwei Schicksale ausgeteilt erhalten, und zumindest vom zweiten kann man ganz klar sagen, dass der vorhin vom Fragesteller, Herrn Freysinger, geäusserte Verdacht, hierbei handle es sich um ebenfalls totalitär Gesinnte, sicher nicht zutrifft.
Mit dieser Rehabilitierung, das ist uns in der Kommission für Rechtsfragen sehr wichtig, wollen wir in keiner Weise das in Artikel 94 des Militärstrafgesetzes festgehaltene Verbot des fremden Militärdienstes infrage stellen oder neu werten. Es soll heute einzig zum Ausdruck gebracht werden, dass im Lichte unserer demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses der Kampf für die Demokratie höher zu gewichten ist als die Anwendung dieses betreffenden Artikels. Diese Wertung erfolgt aus heutiger, zeitgemäss-objektiver Sicht, und es ist keine Verurteilung des Verhaltens der damaligen Behörden damit verbunden. Diese haben ihre Urteile im Lichte des geltenden [PAGE 1638] Rechtes, der geltenden Praxis und ebenfalls zeitgemäss-objektiv gefällt. Heute ist die Situation eben anders.
Was die Umsetzung der Initiative betrifft, so schlagen wir Ihnen im Gegensatz zum Bundesgesetz von 2003 nicht ein zweistufiges, sondern ein einfacheres einstufiges Verfahren vor. Mit der Rehabilitierung der Spanienfreiwilligen soll direkt mit diesem Erlass eine Anwendung gefunden werden, das heisst, es braucht nicht später noch konkrete, individuelle Feststellungen. Das erfolgt nicht zuletzt auch aus Rücksicht auf das Alter der wenigen heute noch lebenden Freiwilligen. Eine rasche generell-abstrakte Rehabilitierung ist für unsere Kommission von hoher Bedeutung, wollen wir nicht bloss ein Gesetz festlegen und in Kraft treten lassen, das sich dann insofern als toter Buchstabe erweisen würde, als niemand mehr davon profitieren könnte.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten; das werden Sie nachher noch mündlich dargelegt erhalten. Diese Minderheit ist der Meinung, dass das Verbot des fremden Militärdienstes aus Gründen der Neutralität von höherer Bedeutung sei als die vorhin geschilderten Überlegungen der Mehrheit der Kommission. Eine weitere Minderheit will auch die Résistance-Kämpfer einbeziehen. Ich verzichte darauf, bereits jetzt dazu Stellung zu nehmen. Wir werden Gelegenheit haben, bei den entsprechenden Artikeln darauf einzugehen.
Somit bitte ich Sie erstens, auf das Gesetz einzutreten, und zweitens, der Mehrheit zu folgen.