Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-03
Wortprotokoll
Dieses erste Thema von heute Morgen ist die Nahtstelle zwischen zwei Geschäften, die Sie während dieser Session intensiv beschäftigen werden. Das eine betrifft die Frage der konjunkturstützenden Massnahmen, die im Zusammenhang mit einer Sonderdebatte von Ihnen zu behandeln ist. Dabei geht es erstens darum, dass man die Arbeitsbeschaffungsreserven für die Konjunkturunterstützung freigeben soll. Es ist ein Betrag von etwa 550 Millionen Franken, der für diesen Zweck zur Verfügung steht. Zweitens geht es darum, dass der Bundesrat Ihnen Aufstockungen im Umfang von etwa 340 Millionen Franken vorschlägt, und zwar vor allem im Zusammenhang mit investitionsreifen, rasch realisierbaren Projekten. Dann geht es drittens darum, die Kreditsperre aufzuheben. Das ist jetzt im Zusammenhang mit dem Budget das Thema. [PAGE 1646]
Die Kreditsperre ist ein sehr gutes Instrument. Sie dient immer als Ventil, als Puffer, um zu Beginn des Jahres eine gewisse Manövriermasse für das Budget zu haben. Im Laufe des Jahres kann der Bundesrat je nach Entwicklung der Konjunktur und der Wirtschaft Teile der gesperrten Kredite freigeben. Wenn wir jetzt zum Voraus auf diese Kreditsperre verzichten, dann geschieht das mit dem Ziel, die gesperrten Beträge von Anfang an freizugeben und damit Investitionen und Konsumausgaben zu ermöglichen. In der Tat handelt es sich hier um Beträge verschiedener Herkunft: Es sind Beträge im Zusammenhang mit dem Verkehr, mit der Bildung, mit der Landwirtschaft, aber auch mit der Landesverteidigung. Darunter hat es Beträge von etwa 50 bis 60 Millionen Franken, die als Investitionen betrachtet werden können, und damit passen diese haargenau zur Zielrichtung des bundesrätlichen Konjunkturprogramms.
Ich bitte Sie deshalb, den Bundesrat und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und die Kreditsperre aufzuheben.