Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag bezweckt, dass der Kredit für die Kontrollen gemäss Entsendegesetz dasselbe Niveau wie im Vorjahr halten kann. Mit dem Kredit werden die Kantone für die Tätigkeit der tripartiten Kommissionen und die paritätischen Kommissionen der Sozialpartner für ihren Aufwand entschädigt. Mit dem Antrag, den Kredit auf 11,82 Millionen Franken festzusetzen, geht es nicht um eine Aufstockung gegenüber früher, sondern um eine Bestätigung der aktuell budgetierten Höhe.
Der Antrag hat eine pragmatische und eine abstimmungspolitische Seite. Die Schweiz steht im kommenden Februar vor der wichtigen Abstimmung über die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Die Frage der flankierenden Massnahmen wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Es ist klar, dass die Volksabstimmungen zu den Bilateralen I und II ohne Einführung bzw. Verbesserung der flankierenden Massnahmen nicht hätten gewonnen werden können. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Gegner alle Register ziehen werden, um bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Ängste zu schüren und sie zu einem Nein zu bewegen. Ein entsprechend hohes Gewicht haben Arbeitsbedingungen und Kontrollen deshalb auch wieder im kommenden Februar. Es geht darum, das Vertrauen der Arbeitnehmenden zu gewinnen. Der Bericht des Seco vom Herbst 2007 hat gezeigt, dass die flankierenden Massnahmen grundsätzlich greifen, dass sie aber insgesamt verbessert und in einigen Kantonen besser umgesetzt werden müssen. Nicht gut abgeschnitten hat dabei auch der Temporärbereich, der entsprechende GAV muss jetzt rasch allgemeinverbindlich erklärt werden. Und bei den Kontrollen dürfen wir nicht nachlassen. Nicht verstanden wird deshalb, wenn der dafür eingestellte Kredit gegenüber dem Vorjahr gekürzt wird. Die Stimmung an der Basis der Arbeitnehmenden ist vis-à-vis der Personenfreizügigkeit kritisch. Umso wichtiger ist deshalb die Vertrauensbildung.
Es sprechen aber auch pragmatische Gründe für unseren Antrag. In der Kommission wurde klar, dass die Kürzung um 970 000 Franken im Rahmen eines vom Seco zu leistenden Sondersparbeitrags vorgenommen wurde. Das steht so in der EVD-Zusatzdokumentation auf Seite 18. Im Weiteren wird dort ausgeführt, dass sich der jährliche Finanzbedarf bei rund 12 Millionen Franken einpendeln werde. Die Begründung: "Der voraussichtliche Finanzbedarf ist deshalb noch nicht erreicht, weil die Sozialpartner erst ab 2009 aufgrund einer verbindlichen Vereinbarung ihre Leistungen erbringen werden." Für 2008 gab es noch keine diesbezüglichen verbindlichen Vorgaben, das können Sie ebenfalls auf Seite 18 der Zusatzdokumentation nachlesen. Daraus folgt: Die Beibehaltung der Kredithöhe auf knapp 12 Millionen Franken, auf dem Budgetniveau von 2008, ist richtig.
Grundsätzlich ist anzufügen: Die Federführung für den Vollzug der bilateralen Verträge und der flankierenden Massnahmen liegt beim Bund. Die Kantone, über die tripartiten Kommissionen, und die Sozialpartner, über die paritätischen Kommissionen, übernehmen lediglich die Durchführung. Angesichts der Stimmung bei den Arbeitnehmenden an der Basis sollte das getan werden, was sinnvollerweise getan werden kann, um die kommende Abstimmung zu gewinnen. Dabei kann der verbesserte Vollzug der flankierenden Massnahmen nur hilfreich sein.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, unserem Antrag zuzustimmen.