Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-04
Wortprotokoll
Die Baudenkmäler und Ortsbilder in der Schweiz sind unumstritten ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für unser Land. Die Finanzhilfe des Bundes an die Kantone im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege betrug bis 2004 jährlich über 30 Millionen, vor Längerem sogar über 40 Millionen Franken. Aufgrund des Entlastungsprogramms 2003 erfolgten in der Periode 2004-2007 wesentliche Einschränkungen im gesamten Kulturbereich. Von diesen Kürzungen betroffen war aber im Wesentlichen der Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, und dies unter anderem - wir haben ja heute noch einen Antrag dazu - zugunsten der Filmförderung und des Verkehrshauses. Von diesem tiefen Budgetposten sollen gemäss BAK noch die bereits erfolgten Beitragszusicherungen, welche von weit höheren zur Verfügung stehenden Mitteln ausgingen, abgestottert werden. Das ist illusorisch und unrealistisch. Um die Erhaltung des baulichen Kulturerbes im heutigen Umfang zu gewährleisten, müssten die Kantone die geplanten Reduktionen der Bundesbeiträge entsprechend kompensieren.
Betroffen sind von diesen Kürzungen jedoch nicht nur die Kantone, sondern auch private Eigentümer, welche im Gegenzug immer höhere Anforderungen für die Realisierung ihrer Sanierungen erhalten. Durch die Unterschutzstellung der Objekte werden die Eigentümer in ihrem Nutzungsrecht beeinträchtigt. Von den Massnahmen zur Pflege und dem fachgerechten Unterhalt von Schutzobjekten Privater wie auch der Kantone profitiert aber die gesamte Öffentlichkeit. Es ist daher angemessen, dass der Staat - und damit meine ich Bund und Kantone - einen angemessenen Beitrag an die Instandstellung und -haltung der unter Schutz gestellten Bauten leistet. Im Rahmen des NFA wurde vereinbart, dass dies ganz klar eine Verbundaufgabe ist. Die Kantone haben darauf vertraut. Eine Kürzung der Finanzhilfe des Bundes gefährdet die nachhaltige Instandstellung und fachgerechte Restaurierung unserer Baudenkmäler, was unweigerlich zu einem Verlust von einzigartigem Kulturgut führen könnte.
In der Subkommission habe ich die Frage nach einer allfälligen Kompensation dieses Betrags innerhalb des Kulturbudgets gestellt, im Bewusstsein, dass dies nicht einfach sein wird. Dies wurde mir auch bestätigt. Der Bundesrat hat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes für den Kulturbereich bis Ende 2012 ein Zielwachstum von nominell 1,5 Prozent beschlossen. Dieses Ziel nur auf Kosten von Heimatschutz und Denkmalpflege zu erreichen ist nicht korrekt. Allerdings bin ich persönlich absolut der Meinung, dass umfassende Beurteilungsgrundlagen zur mittelfristigen Zukunft des Heimatschutzes und der Denkmalpflege in der gesamten Schweiz notwendig sind. Das Bundesamt hat für 2010 einen Bericht in Aussicht gestellt, der Auskunft zum baulichen Zustand der schützenswerten Objekte in der Schweiz und zum gewünschten Erhaltungsgrad geben soll. Nichtsdestotrotz muss heute gehandelt werden. Während der Debatte um den Voranschlag war immer wieder von Impulsen für die Wirtschaft die Rede. Diese Konjunkturspritzen dürfen nicht ausgereizt und auch nicht als einzig seligmachend dargestellt werden; da gehe ich mit der Minderheit einig. Die Aufstockung der Position A4300.0138 auf 30 Millionen Franken würde jedoch zweifelsohne schnell realisierbare Investitionen auslösen und damit dem betroffenen Gewerbe wertvolle Aufträge gewährleisten.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.