Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
Im Namen der Fraktion der Grünen beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Schibli abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Mehrheit will erreichen, dass der Bund sein Engagement im Bereich Denkmalschutz nicht bleibend zurückfährt, sondern per 2009 auf dem Niveau von 30 Millionen Franken festsetzt. Für die Verbesserung dieser Position sprechen aus unserer Sicht wesentliche sachpolitische, konjunkturpolitische und staatspolitische Gründe.
Sachpolitisch stellen wir fest, dass die Warteliste von geschützten Objekten, die saniert werden sollten, immer länger wird. Das schadet den Gebäuden, und das schadet den Finanzen. Wenn nötige Sanierungen zu spät erfolgen, steigen die Kosten. Da die Verpflichtungen bereits bestehen, würde deshalb hier am falschen Ort gespart. Besonders im Nachteil sind private Eigentümer, weil - das ist absehbar - zuerst die grossen Brocken bedient werden und die öffentliche Hand zuerst für sich schaut. Die Anliegen der Privaten würden entsprechend auf die Periode 2012-2015 verschoben. Die Wartefristen würden immer länger. Gerade wenn die öffentliche Hand die Kontinuität nicht gewährleisten würde, würde das so geschehen. Das wollen wir Grünen nicht.
Dazu kommt, dass wir auf eine wirtschaftlich schwierige Zeit zugehen, zum Teil schon darin sind. Aufträge in diesem Bereich sind hochwillkommen, und sie helfen mit, den rezessiven Tendenzen entgegenzuarbeiten. Viele Projekte sind baureif, die Arbeiten können schnell aufgenommen werden. Auch die Konjunktur ist deshalb ein gutes Argument für den Antrag der Mehrheit.
Schliesslich spielt auch die Staatspolitik eine wichtige Rolle. Der Denkmalschutz ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bund hat vor einigen Jahren versucht, sich im Rahmen des Projekts der Neugestaltung des Finanzausgleichs dieser Aufgabe zu einem grossen Teil zu entledigen. Er ist mit dieser Idee nicht durchgedrungen. Mit dem neuen Finanzausgleich gibt es sogenannte Programmvereinbarungen, die über mehrere Jahre angelegt sind, die Aufgabe bleibt aber integral bei Bund und Kantonen. Das Beitragsvolumen, so wurde es in der Botschaft 05.070 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs beschrieben, soll beim Übergang erhalten bleiben. In diesem Übergang sind wir jetzt. Es ist eine Frage der politischen Kohärenz, des Vertrauens zwischen Bund und Kantonen, mit den Krediten nicht zurückzufahren.
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.