preparatory:AB 91310
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei den anstehenden Entscheidungen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich tue dies aus folgenden Gründen: Der Antrag der Minderheit II (Schwander) beinhaltet eine Umlagerung von 58 Millionen Franken von der Friedensförderung zum Rüstungsmaterial. Nun ist ja nicht davon auszugehen, dass die Friedensförderung ins EDA transferiert werden könnte, ohne dass man auch die Kredite mitgeben müsste. Das VBS wäre bei einem Transfer zusammen mit diesem Kredit also gleichwohl belastet. Sein Aufwand würde zwar auf null sinken, es müsste die Aufgabe aber trotzdem durchführen, wenn auch unter der Leitung des EDA. Sie können die Friedensförderung als solche nicht einfach streichen. Der Antrag macht in dieser Form eigentlich keinen Sinn, weil er budgetmässig keine Entlastung bringt.
Zum Antrag der Minderheit I (Marti Werner): Erstens weise ich auf die Tatsache hin, dass das Rüstungsprogramm noch gar nicht verabschiedet worden ist und dass auch der Zweitrat über dieses Thema befinden wird. Deshalb sollten Sie jetzt nicht in vorauseilendem Gehorsam Entscheide zu Fragen treffen, deren materielle Behandlung noch ansteht, und gewissermassen über das Budget Präjudizien schaffen. Zweitens ist es so, dass wir beim VBS ohnehin eine Bugwelle von Investitionen vor uns herschieben. Wenn man es hinausschiebt, kommt plötzlich alles miteinander. Das ist nicht nur finanziell eine Überforderung, sondern es ist auch eine Herausforderung für die Truppe, wenn sie zusätzliches Material, Waffen und Systeme gehäuft einführen muss. Daher sollten diese Kredite über die Zeitachse verteilt werden.
Was den Antrag Loepfe betrifft, so kann ich bestätigen, dass in seinem ursprünglichen Antrag ein falscher Mechanismus gewählt wurde, dass er jetzt unter der Bedingung der Kompensation aber den richtigen Weg nimmt. Unter dieser Voraussetzung kann der Bundesrat diesem Antrag zustimmen.