Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-08
Wortprotokoll
Ich spreche ausschliesslich zum verbesserten Einlegerschutz. Vorgesehen ist hier ein zweistufiges Verfahren. Die vorliegende Änderung des Bankengesetzes ist als erste Stufe eine Sofortmassnahme, welche einerseits den Druck ähnlicher Massnahmen in den EU-Staaten auffangen und andererseits helfen soll, das Vertrauen der Menschen in den Finanzplatz wiederherzustellen. Es handelt sich hierbei aber ganz klar um eine kurzfristige und zeitlich begrenzte Massnahme. Deshalb sollte am heutigen System im Grundsatz möglichst wenig geändert werden. Hingegen ist das aktuelle System in einem zweiten Schritt grundlegend zu überdenken. In derartige Überlegungen sind auch Versicherungslösungen im Sinne einer einfachen Schadenversicherung mit einzubeziehen, für die risikoadäquate Prämien erhoben werden. Es wird sich auch die Frage stellen, wie der zukünftige Einlegerschutz bei Banken mit Staatsgarantie geregelt werden soll.
Das aktuelle Einlegerschutzsystem steht auf zwei Pfeilern. Hauptträger ist die Privilegierung im Konkursverfahren, wobei der privilegierte Betrag von bisher 30 000 auf neu 100 000 Franken erhöht werden soll. Damit die Einleger nicht bis zum Abschluss des Konkursverfahrens warten müssen, leistet der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler darüber hinaus eine Vorschusszahlung von bisher 4 und neu 6 Milliarden Franken. Dabei sollen neu die gesicherten Einlagen durch die Unterlegung von in der Schweiz belegenen Aktiven in der Höhe von 125 Prozent abgesichert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass nach Abschluss des Liquidationsverfahrens die Vorschusszahlungen wieder an den Verein Einlagensicherung zurückfliessen.
Für Guthaben bei Vorsorgestiftungen ist neu die Einführung eines Konkursprivilegs vorgesehen. Die FDP-Fraktion lehnt jedoch die Ergänzung ab, welche die Veröffentlichung einer Liste mit den vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank verlangt. Eine derartige Liste ergibt ein völlig falsches Bild über die Sicherheit der geschützten Einlagen. Das Gesetz lässt bei den inländisch gedeckten Forderungen und den übrigen in der Schweiz belegenen Aktiven grosse Qualitätsunterschiede zu. Die simple Berechnung der Deckungsquote ohne qualitative Aussagen über die entsprechenden Aktiven lässt kein Urteil über die Sicherheit der geschützten Einlagen zu.
Fazit: Geldangelegenheiten leben von Vertrauen. Wesentlich oder gar entscheidend für die Gesundung der Finanzmärkte ist daher die Wiederherstellung des angeschlagenen Vertrauens. Wir kommen nicht darum herum, den Einlegerschutz als eine dieser Massnahmen dem europäischen Umfeld anzupassen; dies insbesondere, wenn man bedenkt, welche Massnahmen - bis hin zur Volldeckung - andere Staaten betreffs Einlegerschutzes vorgesehen haben. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine ausserordentliche Massnahme für eine ausserordentliche Situation. Sie muss befristet sein, bis eine definitive Lösung auf dem Tisch liegt. Dringend erforderlich ist folglich eine rasche und grundlegende Revision des Einlegerschutzsystems.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und bei Artikel 37b Absatz 5 dem Bundesrat zu folgen.