Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-08
Wortprotokoll
Nach dieser kleinen Verwirrung werde ich zuerst aus Sicht der Kommission das Paket kurz darstellen. Das Paket besteht im Kern aus drei Teilen: erstens aus der Zweckgesellschaft UBS/SNB, zweitens aus der Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken des Bundes und drittens aus der Erhöhung des Einlegerschutzes. Zudem sind weitere Punkte in Beratung oder folgen noch, wie die Stärkung der Aktionäre im Aktienrecht oder Boni-/Entschädigungsregelungen. Davon behandeln wir in der vorliegenden Vorlage ausschliesslich die Pflichtwandelanleihe über 6 Milliarden Franken. Heute, aber später, werden wir in einer weiteren Vorlage noch die Anträge der WAK-NR zum Einlegerschutz behandeln.
Die Finanzkommission hat das Paket am 21. November 2008 auf Antrag der Subkommission beraten. Zudem hat sich die Finanzkommission bereits am 20. Oktober 2008 ein erstes Mal über die drei Kernstücke der Vorlage informieren lassen. Die Subkommission 6 der Finanzkommission hat zudem am 26. November 2008 die Grundlagen der Finanzaufsicht und aus aktuellem Anlass auch die Hintergründe der Finanzkrise beraten.
Kurz zur Zweckgesellschaft: Anlagen von maximal 60 Milliarden Dollar, vor allem nichtliquide Anlagen, werden aus der UBS ausgelagert, und dafür stellt die SNB der UBS ein Darlehen in der Höhe von maximal 54 Milliarden Dollar zur Verfügung. Das heisst, die UBS bringt 6 Milliarden Dollar als erste 10 Prozent der Risikomarge der möglichen Verluste ein und muss diese in ihrer Bilanz abschreiben. Unter den Anlagen sind vor allem Hypothekarkredite für nichtliquide Anlagen, die am Markt kaum handelbar sind und für die UBS ein markantes Risiko darstellen. Die SNB hingegen hat acht bis zehn Jahre Zeit, diese Papiere auf den Markt zu bringen, und muss diese nur bei einer Veräusserung bewerten. Für diese Papiere stellt die SNB der UBS ein Darlehen zur Verfügung; die Verzinsung erfolgt aus den Erträgen der Zweckgesellschaft. Diese Massnahme erfolgt zur Stabilisierung der UBS und damit eben auch zur Sicherung des Finanzplatzes Schweiz, um damit auch die Konsequenzen für die Realwirtschaft und die KMU zu minimieren. Die ursprünglich als einfache Variante geplante Auslagerung auf die Cayman Islands ist nochmals überprüft worden, und die Gesellschaft wird nun, auch nach politischem Druck aus der Kommission und als Entgegenkommen vor allem an SP und Grüne, doch in der Schweiz platziert. Durch verschiedene Nebenbestimmungen wird auch gesichert, dass eine Veräusserung durch die SNB keine Verluste oder bei normalem Verlauf sogar Gewinne bringen sollte. So geht die erste Milliarde eines allfälligen Gewinns aus diesem Paket an die SNB, weitere Gewinne gehen fünfzig zu fünfzig an SNB und UBS.
Nun zur Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken, die wir heute behandeln: Die 6 Milliarden, welche die UBS ins neue Anlagevehikel der SNB einbringt, machten bei der UBS eine Rekapitalisierung nötig, welche via private Investoren nicht oder zumindest nicht so kurzfristig möglich war. Über die EBK und die SNB gelangte man an den Bundesrat, um diese Rekapitalisierung zu ermöglichen. Eine solche Variante war nicht ausgeschlossen worden; so waren dazu bereits früher Szenarien entwickelt worden. Die Pflichtwandelanleihe wurde gewählt, weil sie Eigenmitteln gleichgestellt, aber keine direkte Beteiligung ist. Sie wurde auf 30 Monate - normalerweise sind es eher 24 Monate - festgelegt und mit einem Zins von 12,5 Prozent belegt. Die Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken wird im Bundeshaushalt als ausserordentliche Ausgabe aufgenommen, welche nicht dem Plafond unterliegt. Die Refinanzierung geschieht durch Zinszahlungen.
Der Referenzpreis ist unterdessen bekannt: Fr. 18.21. Das ist der minimale Wert, der festgelegt wurde. Ab einem Verkaufspreis von etwa 21 Franken resultiert für den Bund ein Gewinn. Bei einem Preis unter 14 Franken legt der Bund grundsätzlich drauf bzw. wird er die Wandlung dann wahrscheinlich vollziehen.
Zu den Modalitäten der Zinszahlung: Die 12,5 Prozent werden jeweils Ende Jahr fällig. Zusätzlich wird nach Unterzeichnung des Paketes eine Gebühr von 0,5 Prozent fällig, sodass über die Laufzeit eine faktische Verzinsung von 13 Prozent erfolgt.
Die rechtliche Grundlage für diese Massnahme bilden die Verordnungen nach Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat damit angesichts der ungünstigen Entwicklung an den Finanzmärkten der Dringlichkeit der Kapitalerhöhung der UBS Rechnung getragen. Die Bewilligung des erforderlichen Kredites erfolgte mit Zustimmung der Finanzdelegation. Dieser Kredit wird der Bundesversammlung heute nachträglich zur Genehmigung vorgelegt. In der Botschaft wurde eine vollumfängliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Der Bund kann diese 6 Milliarden Franken aus Liquidität finanzieren und muss dazu keine neuen Mittel aufnehmen.
Noch zum Emittenten der Wandelanleihe, über den wir leider erst am 4. Dezember 2008 mit der Akteneinsicht informiert wurden: Die Wandelanleihe wurde vor allem wegen der Verrechnungssteuer und Unklarheiten in verschiedenen Ländern in Jersey aufgelegt. Dies wurde am 15. November 2008 fixiert. Hier ging es vor allem darum, die Liquidität dieser Anleihe bzw. die Verkaufsfähigkeit besser zu erhalten und Unsicherheiten bei der Verrechnungssteuer zu vermeiden. Ein allfälliger Gewinn aus dieser Auflage fliesst letztlich zugunsten der Schweiz, da ja der Bund Emittent der Anleihe ist. Die Fixierung war zur Zeit der Abfassung der Botschaft Anfang November noch nicht geregelt. Es handelt sich auch klar um eine technische Frage und nicht um eine politische, notabene haben dies Juristen der Verwaltung und der UBS so empfohlen. Auch die Singapur-Anleihe, die bei der UBS bereits vorliegt, wurde über Jersey herausgegeben. Trotzdem wäre eine sofortige und umfassende Information an die Finanzkommission besser gewesen, da nun leider wieder Kritik an einem nicht wesentlichen Detail geübt werden kann.
Heute wird es viele geben, welche - vermeintlich oder vielleicht auch wirklich berechtigt - etwas andere Vorschläge haben. Wir wissen es im Nachhinein immer besser und würden gewisse Dinge wohl anders machen. Trotzdem muss berücksichtigt werden, dass Entscheide aufgrund der Informationen zu fällen sind, welche zum entsprechenden Zeitpunkt verfügbar sind.
Die Kommission anerkennt auch, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden, welche uns in diese extrem schwierige Situation gebracht haben. Diese wurden nicht nur in der Schweiz gemacht. Aber es ist klar, die UBS-Führung, das interne und externe Riskmanagement der meisten Banken und die Bankenaufsicht in den meisten Ländern, aber auch die Notenbanken - vor allem jene der USA - haben Fehler gemacht. Ja, alle waren wohl zu gierig auf schnelle und grosse Gewinne, und auch wir Politiker und die Bevölkerung haben die grossen Gewinne und Renditen der letzten Jahre z. B. als Steuerfranken oder Pensionskassenerträge ohne mit der Wimper zu zucken genommen und aufgrund der reichlich sprudelnden Einnahmen auch Ausgabenwünsche und Leistungserhöhungen generiert.
Für die Kommission ist auch klar: Niemand kann über dieses Paket wirklich froh sein. Aber wir müssen feststellen, dass es aufgrund der Situation notwendig war und es auch weder eine Alternative noch einen Plan B gibt. Da fast alle Länder ihren Banken unter die Arme griffen und Pakete schnürten, [PAGE 1700] war es für die Schweiz unerlässlich, zur Stabilisierung unserer Volkswirtschaft, zu welcher der Finanzplatz Wesentliches beiträgt, ebenfalls zu handeln und nach aussen, für alle Kunden, Sicherheit zu geben. Dazu war dieses Paket für die am stärksten betroffene Bank, für die UBS, nötig, um eben dem ganzen Finanzplatz Stabilität und Sicherheit zurückzugeben.
Zur Kritik am Paket oder an einzelnen Punkten darin: Klar werden wir in einigen Jahren alles besser wissen und teilweise erkennen, welche Fehler gemacht wurden. Doch wir können leider kein anderes Szenario parallel ablaufen lassen, sondern müssen uns mit der Situation befassen. Es war in der Kommission unbestritten, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Insbesondere die Frage des Klumpenrisikos ist ernsthaft zu beurteilen, damit eine solche Situation in Zukunft vermieden werden kann. Auch die Frage der höheren Eigenmittel oder der besseren Liquidität ist wichtig und zentral und wird durch die EBK bereits geprüft. Die Frage der Bonibezüge ist im Rahmen des Aktienrechtes zu regeln. Zudem hat gerade die UBS mit ihrem neuen Bonusreglement wegweisende Schritte in die richtige Richtung getan, und auch die Rückzahlungen von Boni sind ein ethisch ermutigendes Zeichen.
Die Anträge der Minderheiten sind für die Kommission zum Teil nicht nur falsch, sondern gefährlich, weil sie das Paket infrage stellen oder zumindest gefährden. Es ist für die Kommission auch nicht der Zeitpunkt, alle politischen Forderungen und Wünsche in dieses Paket zu packen und so eine einseitige Legiferierung zulasten der UBS vorzunehmen. Es ist nämlich nicht von der Hand zu weisen, dass das Paket nicht nur die UBS direkt stärkt, sondern indirekt eben alle Banken, allen voran die CS. Noch einmal: Es geht heute nicht um eine Bank, es geht nicht um die Rettung einer Firma, es geht um die Stabilisierung des Finanzplatzes und damit der Gesamtwirtschaft, auch der KMU, welche auf Kredite der Banken angewiesen sind.
Zum Schluss möchte ich den Verantwortlichen der SNB und der EBK sowie dem Bundesrat und der Finanzverwaltung meinen Dank für die Erarbeitung dieses Paketes zur Stabilisierung der UBS und des Finanzplatzes aussprechen. Sie haben umsichtig, klug und entschlossen gehandelt.
Die Kommission bittet Sie mit 22 zu 3 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und, dies ebenfalls mit 22 zu 3 Stimmen, die Minderheitsanträge auf Nichteintreten und Rückweisung abzulehnen. Zu den weiteren Minderheitsanträgen werde ich in der Detailberatung Stellung nehmen. Die Kommission beantragt am Schluss mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Kredit.