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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-08

Wortprotokoll

Seitens der Schweiz hat das Parlament im Genehmigungsbeschluss vom 8. Oktober 1999 zu den Bilateralen I beschlossen, dass über die Weiterführung des Abkommens im Rahmen eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses entschieden wird. Das Parlament hat die alleinige Kompetenz, über Form und Inhalt von Bundesbeschlüssen zu entscheiden. Es hat demokratisch und verfassungsgemäss entschieden, sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem Bundesbeschluss zu vereinen.

Gegen diesen Bundesbeschluss der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wurde das Referendum ergriffen. Über dieses Referendum stimmen die Schweizerinnen und Schweizer am 8. Februar 2009 ab. Falls [PAGE 1691] das Referendum am 8. Februar 2009 angenommen würde, würde sich das Volk damit auch klar gegen eine Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens aussprechen. Der Bundesrat hätte daher keine Möglichkeit, noch vor Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer beide Geschäfte zu trennen und das Volk dann ein zweites Mal über die gleiche Vorlage abstimmen zu lassen. Er wäre vielmehr verpflichtet, diesem Volksentscheid mittels der im Abkommen vorgesehenen Notifikation bis am 31. Mai 2009 Folge zu leisten.