Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Einführung eines neuen Anflugverfahrens auf einem Flughafen erfolgt immer nach detaillierten, international abgestimmten Kriterien. Dazu gehört unter anderem eine umfangreiche Sicherheitsprüfung, um zu gewährleisten, dass das neue Verfahren sicher ist und seine Integration in das bestehende Betriebskonzept ohne zusätzliche Risiken erfolgen kann. Auch bei der Einführung der Südanflüge auf den Flughafen Zürich im Herbst 2003 war dies der Fall. Das Bazl als zuständige Bewilligungsbehörde erteilte die Freigabe der Südanflüge erst, nachdem es die von Skyguide durchgeführte Sicherheitsüberprüfung verifiziert und sich vergewissert hatte, dass alle zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Massnahmen umgesetzt waren. Es trifft also nicht zu, dass die Sicherheit auf ein Minimum beschränkt worden wäre. Ein vom UVEK beauftragtes spezialisiertes ausländisches Unternehmen hatte die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung bezüglich Südanflug bestätigt. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, an den Ergebnissen der Sicherheitsüberprüfung von damals zu zweifeln und eine neue Überprüfung der Südanflüge anzuordnen.