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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-08

Wortprotokoll

Aus der Sicht des Bundesrates ist die erwähnte Reportage von "Temps Présent" einseitig ausgefallen, weil die zum Schutz der im Pass enthaltenen Daten ergriffenen Massnahmen leider nicht dargestellt werden.

Im seit September 2006 ausgestellten biometrischen Pass, dem Pass 06, sind das Foto sowie die Personalien der Inhaberin oder des Inhabers auf einem Chip gespeichert. Die gespeicherten Daten entsprechen den von blossem Auge im Pass sichtbaren Daten. Für den Grenzübertritt müssen diese Daten weltweit gelesen werden können. Um die Daten aber vor dem Auslesen durch Unbefugte zu schützen, wurde ein Schutzmechanismus eingeführt, der als Basic Access Control (BAC) bezeichnet wird. Bevor die im Chip gespeicherten Daten ausgelesen werden können, muss das Lesegerät über einen elektronischen Schlüssel verfügen. Diesen muss es aus dem in der maschinenlesbaren Zone MRZ des Passes enthaltenen Geburtsdatum, dem Ablaufdatum und der Passnummer berechnen. Ein Auslesen von aussen auf Distanz wird mit der BAC verhindert.

Einmal aus dem Chip ausgelesene Daten können grundsätzlich auch auf einen neuen Chip kopiert werden. Geändert werden können sie jedoch nicht, da die Daten elektronisch signiert sind. Eine solche Änderung würde bei einer Identitätskontrolle bemerkt. Des Weiteren müsste, um die kopierten Daten missbräuchlich zu verwenden, der neue Chip mit den kopierten Daten so in einen anderen Pass eingebaut werden, dass dies bei einer Kontrolle nicht auffallen würde. Dank der vielfältigen Sicherheitsmerkmale des Schweizer Passes ist dies kaum vorstellbar. Falls dies trotz allem einmal gelingen würde, was hätte man gewonnen? Man hätte einen Pass mit biometrischen Daten und das Gesicht einer Person, die beide nicht mit den Daten jener Person übereinstimmen, die den Pass missbräuchlich verwenden will. Und will schliesslich jemand die Daten - Foto des Gesichts, Name, Geburtsdatum einer Person - kopieren, ist es viel einfacher, den Pass auf ganz konventionelle Art zu kopieren, zum Beispiel mit einem Kopiergerät in einem Hotel, wo man den Pass abgibt.

Die definitive Einführung von biometrischen Pässen ist unter dem Vorbehalt des Bestehens der Referendumsabstimmung für den 1. März 2010 geplant. Dabei wird auch ein zusätzlicher Schutzmechanismus für die Fingerabdrücke eingebaut werden, die Extended Access Control (EAC). Um die zukünftig im Pass zu speichernden Fingerabdrücke lesen zu können, wird ein besonderes Zugriffsrecht benötigt, das von der Schweiz aktiv vergeben und bei Bedarf wieder entzogen werden kann. Ohne dieses Zugriffsrecht ist das Auslesen der Fingerabdrücke ausgeschlossen. Es wäre somit auch nicht möglich, Fingerabdrücke aus dem Pass auszulesen oder zu kopieren.

Wie bereits bei der Einführung des Passes 2006 wird dem Schutz der persönlichen Daten auch beim neuen Pass, dem Pass 10, grösste Bedeutung zugemessen. Um die Reisefreiheit von Schweizerinnen und Schweizern auch in Zukunft zu gewährleisten, werden die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und der EU vorgegebenen Normen und Spezifikationen genauestens eingehalten. Der neue Pass wird zudem einem vorgegebenen Zertifizierungsverfahren unterzogen.