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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08

Wortprotokoll

Es ist ein zentrales Anliegen sowohl der Behörden wie auch der Produzenten, die Qualität des Ökostromes transparent und glaubwürdig nachzuweisen. Ein wesentliches Element ist der Herkunftsnachweis. Dieser wurde zum Schutz der Endverbraucher im neuen Energiegesetz festgelegt und ist der Elektrizitätswirtschaft längstens bekannt. Mit dem Herkunftsnachweis soll insbesondere gewährleistet werden, dass besondere Stromqualitäten, wie Strom aus erneuerbaren Energien, nur im effektiv produzierten Umfang verkauft werden. Der zuvor allenfalls mit dem Verkauf verbundene Zertifikatshandel kann so kontrolliert werden, und es können Doppelzählungen verhindert werden. Anlagen müssen durch eine neutrale Zertifizierungsstelle auditiert werden. Bei kleineren Anlagen reicht meist eine Bestätigung des Netzbetreibers. Die Kosten für die Auditierung trägt der Produzent, weil er dadurch die Möglichkeit hat, mit beglaubigten Zertifikaten zu handeln.