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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-08

Wortprotokoll

Ich spreche hier zum Bankengesetz, insbesondere zum Einlegerschutz.

Die Änderung des Bankengesetzes ist eine der Begleitmassnahmen zur Stabilisierung unseres Finanzplatzes. Diese Massnahme wurde nötig, weil verschiedene ausländische Staaten entweder früher schon einen höheren Einlegerschutz hatten oder weil sie im Rahmen dieser Turbulenzen den Einlegerschutz massiv erhöht haben, mit dem Ziel, ihre nationalen Banken zu stützen und zu schützen. Die Auswirkung davon ist ganz klar: Ausländische Banken sind mit dem Staatsschutz, den sie geniessen, sicherer als [PAGE 1717] Schweizer Banken. Während Jahrzehnten waren die Schweizer Banken der Inbegriff von Sicherheit und Stabilität. Also war auch die Eidgenossenschaft, war auch der Bundesrat gefordert, hier zu handeln. Die Finanzmarktkrise zeigt klar auf, wie verflochten die Finanzströme sind, wie wichtig ein funktionierendes Interbankengeschäft ist und wie national einzelne Staaten reagieren können - trotz der Internationalität des Finanzsystems. Im Zuge der allgemeinen Regulierungswut war also auch die Schweiz zum Handeln gezwungen.

Die SVP unterstützt die Änderung des Bankengesetzes und die damit verbundenen Massnahmen. Insbesondere die Erhöhung des Konkursprivilegs für gesicherte Einlagen auf 100 000 Franken und die Einführung des Konkursprivilegs für Guthaben von Vorsorgestiftungen erachten wir als sinnvoll. Damit wird das Vertrauen gestärkt, Wettbewerbsnachteile zum Ausland werden reduziert.

Allerdings gibt es ein paar Grundsatzfragen, die dann eines Tages noch diskutiert werden müssen. Die SVP lehnt beispielsweise ab, dass der Staat generell für die Sicherung der Einlagen einsteht. Der Schutz von Spargeldern ist ganz klar keine Aufgabe des Staates. Der Bürger und die Bürgerin selbst sind schlussendlich für das Vermögen und den Werterhalt des Vermögens verantwortlich. Wo würde es hinführen, wenn der Staat sich dort einmischen würde? Für das gibt es Versicherungen. Soll ein Vermögenswert abgesichert werden, so muss eine Prämie bezahlt werden. Dasselbe muss auch für die Spargelder gelten, wobei die Versicherung, die zur Diskussion steht, über die Banken organisiert werden soll. Ob sie dann obligatorisch oder freiwillig ist, ist eine Frage, die zu diskutieren ist. Es kann aber nicht sein, dass der Einleger, der Sparer, einen Schutz erhält und der Steuerzahler die Prämie dafür bezahlt.

Es gibt auch unschöne Nebenerscheinungen dieser Vorlage. Eine davon ist beispielsweise, dass die Erhöhung des Einlegerschutzes auf 100 000 Franken im Konkursfall zur Benachteiligung von anderen, weniger privilegierten Gläubigern führen kann.

Was wir von der SVP ganz klar und entschieden ablehnen, ist, dass die Finanzmarktkrise dazu missbraucht wird, sozialpolitische Anliegen durchzusetzen. Wenn die Linke die Notlage des Finanzplatzes dazu missbrauchen will, Familienzulagen zu erhöhen oder dem Finanz- und Werkplatz zusätzliche Kosten aufzubürden, so ist das nicht nur völlig unverständlich, sondern auch verwerflich.

Ich bitte Sie, bei der Beratung des Geschäftes die Anträge der Minderheiten abzulehnen und überall den Anträgen der Mehrheit zu folgen.