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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-08

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: In der Subkommission und in der Kommission wurde über alle diese Minderheitsanträge diskutiert. Die Kommission hat klar entschieden, dass sie dieses Paket nicht mit politischen Wünschen, Ideen oder allenfalls Forderungen anreichern will. Das Paket soll ganz klar als vertrauensbildende Massnahme verabschiedet werden. Der eigentliche, anerkannte Handlungsbedarf ist ausgewiesen und gehört auf den korrekten gesetzgeberischen Weg und nicht in diese Vorlage. Ebenso wurden bereits in vielen Bereichen entsprechende Anstrengungen unternommen, Gesetzesrevisionen sind am Laufen.

Zu den Minderheiten: Es handelt sich um drei Bereiche, um die Bereiche Boni, Dividenden und Rückforderungen. Es gibt politische Forderungen, und es gibt heikle Forderungen, wie ich sie nennen würde.

Bezüglich Boni heisst die Ablehnung der Kommission nicht etwa, dass man in der Kommission die bisherigen Exzesse einfach positiv fand, ganz im Gegenteil. Aber wir verweisen klar auf das Aktienrecht; dort ist der Platz, diese Regelungen vorzunehmen. Zudem hat die UBS bereits gehandelt und hat ihrerseits ein neues Boni-Reglement aufgelegt, welches nach Ansicht der Kommission in die richtige Richtung geht. [PAGE 1730] Es ist auch gefährlich, hier jetzt hineinschreiben zu wollen, dass es auch für Kaderleute keinerlei Boni mehr geben soll. Gerade die UBS hat ein flexibles Lohnsystem, bei dem ein Teil dieses Flexlohnes für Leistungsträger in den letzten Jahren ein wichtiger Bestandteil war. Es kann konkurrenzschädigend sein, wenn wir jetzt absolute Aussagen machen und gewisse Kader plötzlich keinerlei Boni bzw. Flexlohn mehr erhalten würden, weil das so festgeschrieben ist. Das sind teilweise Leistungsträger, die für die Bank zentral sind, und das könnte die Konkurrenzfähigkeit der UBS schwächen.

Zum Bereich Dividenden: Ich würde diesen Minderheitsantrag unter "gefährlich" einstufen. Die UBS wird selbstverständlich kaum Dividenden ausschütten können, solange es ihr nicht bessergeht. Hingegen würde ein Verbot, wie es hier stipuliert wird, während der ganzen Dauer dieser Wandelanleihe den Aktienwert und die Verkäuflichkeit verschlechtern. Gerade unsere Wandelanleihe würde es also am meisten betreffen, weil dieses Verbot ja genau in diesem Zeitraum gilt. Also wäre mit anderen Worten ein solcher Beschluss ein Schuss ins Knie oder noch etwas schlimmer.

Zu den Rückforderungen: Auch diese Forderung tönt doch sympathisch. Fakt ist, dass wir keine rechtliche Grundlage haben, um rückwirkend Forderungen erheben zu können. Was wir aber brauchen, sind Regelungen für die Zukunft; hier werden Schritte eingeleitet. Was es ebenso braucht und was gewirkt hat, ist der ethisch-moralische Druck auf die Betroffenen, ihre Boni zurückzuzahlen. Glücklicherweise haben sich einige wenigstens etwas bewegt und damit einen Teil des Vertrauens, das notwendig war, zurückgewonnen.

Ich bitte Sie also, alle diese Minderheitsanträge angesichts des vorher Gesagten abzulehnen.

Bäumle Martin · Nationalrat · 2008-12-08 | Lexipedia | Lexipedia