AB 91556
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-08
Wortprotokoll
Klar ist: Die 6-Milliarden-Franken-Anleihe an die UBS und die 60 Milliarden für die Zweckgesellschaft stehen in einem engen Zusammenhang. Auch wenn Bundesrat und Nationalbank äussern, wir hätten nur zur Anleihe Beschluss zu fassen, so gilt es doch festzuhalten, dass es inhaltlich immer um beides geht: Anleihe und Zweckgesellschaft inklusive des eingegangenen Risikos. Die UBS braucht die staatliche Unterstützung in Form des Darlehens und in Form der Zweckgesellschaft, die die Bilanz der UBS von 60 Milliarden Franken toxischer Papiere entlastet. Das heisst, die UBS profitiert von einer Entlastung von guten 66 Milliarden Franken.
Wäre das Paket nicht verabschiedet worden, wäre die UBS heute vielleicht bankrott. Ob das Projekt Zweckgesellschaft auf die Jahre hinaus funktionieren wird, wissen wir nicht. Das Risiko ist gross und nicht wirklich abschätzbar. Die momentanen Verluste für die Zweckgesellschaft wären riesig, müssten sie bilanziert und die toxischen Papiere in der Bilanz ausgewiesen werden. Dann wäre die ganze Transaktion schon gelaufen. Das von Bundesrat und Nationalbank geschnürte Paket hat einzig - einzig! - die Rettung der UBS zum Zweck, und dazu ist dieses Paket, das sei hier auch von mir klar gesagt, tatsächlich geschickt geschnürt. Die Risiken allerdings werden vollständig an die Allgemeinheit ausgelagert. Die UBS hat wiederum Chancen am Markt. Bereits spürbare Folgen der Finanzkrise, an der die UBS namhaft mitbeteiligt ist, sind die drohende Rezession, das Konjunkturstützungspaket des Bundesrates, Entlassungen und drohende Arbeitslosigkeit. Diese Folgen trägt die Allgemeinheit, diese Folgen tragen wir alle mit.
Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, beim Darlehen an die UBS flankierende Massnahmen zu formulieren, und zwar darum, weil wir klar folgender Meinung sind: Wenn die Risiken der Allgemeinheit überbürdet werden, wenn die Folgen dieser Risiken bereits jetzt spürbar sind, so ist es eben ein Geben und ein Nehmen. Seitens der UBS bedeutet Geben, dass flankierende Massnahmen im Lohnbereich zu ergreifen sind. So fordert der von mir formulierte Minderheitsantrag Folgendes: Während der Dauer der Unterstützungsmassnahmen dürfen keinerlei Boni an Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und höheres Kader ausbezahlt werden. Weil das Boni-System von uns nicht einfach abgeschafft werden kann, weil das in der heutigen Situation schlicht keinen Sinn macht, geht es uns hier darum, nur höheres Kader, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat in die Verantwortung einzubeziehen.
Wir sind der Meinung, dass gerade dieses Boni-System Teil der Fehlentwicklung im Finanzmarktbereich ist. Es ist uns klar, dass wir das Instrument der Boni jetzt hier nicht abschaffen können. Wir meinen aber, dass von der Bezahlung von Boni für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und das höhere Kader darum abzusehen ist, weil Boni eigentlich dann zu bezahlen sind, wenn der Geschäftsgang gut ist. Wir sind auch klar der Meinung, dass die UBS, die ein Darlehen von 6 Milliarden Franken erhält, das Darlehen bei gutem Geschäftsgang zurückbezahlen und die Abhängigkeit von den Bundessubventionen quasi in diesem Sinne vermindern soll.
Weiter fordern wir, dass auf das Lohnsystem eingewirkt werden kann. Dazu hat sich schon Kollege Hofmann geäussert. Wir fordern, dass bei der Obergrenze von 800 000 Franken Schluss ist. Hier lehnen wir uns an das deutsche System mit einer Obergrenze von 500 000 Euro für die Geschäftsleitung an.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Anträge unserer Minderheiten zu unterstützen.