Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-09
Wortprotokoll
Die Erhöhung der Strompreise hat verschiedene Ursachen, zunächst Ursachen, die ausserhalb des neuen Gesetzes liegen. Das betrifft die Konzessionsgebühren, die schon bei der letzten Debatte und vorher in einigen Voten auch erwähnt wurden. Die Konzessionsgebühren wurden aus Anlass dieses Gesetzes von einigen Gemeinden angehoben, als indirekte Steuern geltend gemacht und auf den Konsumenten überwälzt. Die Energiepreise steigen einerseits auch wegen zunehmender Energieknappheit, andererseits wegen der Entwicklung des Preises auf dem Erdölmarkt, was wiederum mit der Knappheit von Erdöl zu tun hat. Das wirkt sich auch auf die [PAGE 1783] Strompreise aus, die von den Preisen für fossile Brennstoffe abhängig sind.
Es gibt auch Ursachen, die beim neuen Gesetz liegen. Aber ich möchte erwähnen, dass das neue Gesetz nicht nur ein Marktöffnungsgesetz, nicht nur ein Liberalisierungsgesetz ist - das waren ja die Konsequenzen, die wir aus der ersten Vorlage, dem Elektrizitätsmarktöffnungsgesetz, gezogen haben -: Das Gesetz ist auch ein Stromversorgungsgesetz. Es wurde also gründlich darauf geachtet, dass zugunsten der Stromsicherheit Reserven gebildet werden müssen - das betrifft die Frage im Zusammenhang mit den Systemdienstleistungen -, damit es keine Black-outs gibt. Das ist eine Verbesserung, die das Gesetz gegenüber dem vorherigen Zustand erreichen wollte und die mit Kosten für den Strom verbunden ist.
Im Weiteren beinhaltet das Gesetz die Förderung erneuerbarer Energien; dieser Umstand wurde vorhin auch erwähnt. Hier geht es um die kostendeckende Einspeisevergütung gemäss Energieverordnung; erneuerbare Energien werden so gefördert. Das führt zu einem gewissen, wie ich das letzte Mal gesagt habe, sehr geringen Anstieg um 2 Prozent.
Es wurde im Gesetz ferner angestrebt, dass sich der Service-public-Gedanke in der Schweiz auch im Strombereich festsetzen kann; es geht nämlich um die Gleichheit der Strompreise im ganzen Land. Wir hatten vorher die Situation, dass zum Teil in derselben Ortschaft auf der einen Strassenseite der Strom dreimal teurer war als auf der anderen Strassenseite. Das widerspricht unserem Grundgedanken von Service public. Hätten wir solche Verhältnisse bei der Bahn oder bei der Post, würden die Benachteiligten natürlich reklamieren. Es wird versucht - Stichwort: Einheitsbriefmarke bei der Tarifgestaltung -, auch das in diesem Gesetz zu ändern. Als weitere Elemente kommen - das ist richtig - die Marktöffnung, welche einmalig zu einem Preisanstieg führt, und die Umstellung beim Netz dazu.
Nun haben all diese Elemente - wobei wir und die Elcom nicht auf alle einen direkten Einfluss haben - zu durchschnittlichen Strompreiserhöhungen von 10 bis 20 Prozent auf das nächste Jahr geführt. Das hat viele, auch uns, in Alarmbereitschaft versetzt. Ich habe am 24. Oktober dieses Jahres mit sämtlichen Kreisen, die einen Einfluss auf die Strompreisgestaltung haben, einen runden Tisch durchgeführt. Economiesuisse hat ihrerseits ihre Leute zusammengezogen und geschaut, was sie im Rahmen ihrer Kompetenz erreichen kann. Ihre beiden Kommissionen haben sich über die ganze Angelegenheit gebeugt. Ich danke Ihnen für diese Arbeit und auch für die Vorstösse, die Sie formuliert haben.
Der Bundesrat hat nach diesen vielen Diskussionen letzten Freitag im Wesentlichen vier Elemente beschlossen, die dämpfend auf die erwarteten Erhöhungen wirken sollen. Zunächst geht es um die Kosten für die Systemdienstleistungen, also um die Reserveenergie. Neu sollen die Kosten von 0,9 Rappen, die als Gewinn in Aussicht gestellt wurden, halbiert werden. Es sollen nur noch 0,4 Rappen auf die Kunden überwälzt werden dürfen. Den Rest der Kosten müssen die Produzenten der grossen Kraftwerke - Kraftwerke mit einer Leistung von über 50 Megawatt - tragen.
Das zweite Element betrifft den Malus von 20 Prozent gegenüber denjenigen Unternehmen, die die synthetische Bewertungsmethode angewandt haben. Sie können sich erinnern: Im Gesetz haben wir vorgesehen, dass ausnahmsweise die synthetische Bewertungsmethode angewandt werden darf, wenn nach zehn Jahren die entsprechenden Bücher nicht mehr da sind. Und, oh Wunder, sämtliche Produzenten hatten ihre Bücher nicht mehr, und sämtliche Produzenten haben die synthetische Bewertungsmethode angewendet. Das widerspricht natürlich dem Sinn des Gesetzes. Die Elcom hat nachher nachgerechnet, sie hat die ganze Produktionsrechnung rückwärts gemacht und festgestellt: 39 Betreiber des Höchstspannungsnetzes haben um 20 Prozent zu viel aufgeschlagen. Wir haben im Bundesrat jetzt die Konsequenz daraus gezogen und einen Malus von 20 Prozent festgelegt.
Das dritte Element ist der Maximalsatz für die Verzinsung des Eigenkapitals. Er soll für die Dauer von fünf Jahren um 1 Prozentpunkt gesenkt werden. Es geht um die sogenannte WACC; dazu sind die entsprechenden Fragen von Herrn Leutenegger gestellt worden. Die WACC, die Zinsreduktion um 1 Prozentpunkt, wird bis zum Jahre 2013 zu einer Entlastung der Netzbewertung führen. Dann kann die WACC auf Antrag der Elcom vom UVEK verändert werden. Das steht so in der Verordnung; wir werden später per Verordnung auf die Gestaltung des Maximalzinssatzes Einfluss haben, immer auf Antrag der Elcom hin.
Das vierte Element, das wir im Bundesrat beschlossen haben, ist, dass die Preise von 2008 auch nächstes Jahr gelten sollen. Dazu sind ebenfalls einige Fragen gestellt worden; es ist offenbar nicht ganz klar, wie das ablaufen soll. Unser Anliegen ist, dass die Tarife von 2008 möglichst bis zum 1. April 2009 weiter Geltung haben. Es ist richtig, dass es hier noch zwei bis drei Unebenheiten gibt, z. B. bei den Systemdienstleistungen und der kostendeckenden Einspeisevergütung, die noch ausgeglichen werden müssen. Heute Nachmittag lädt der Präsident der Elcom die Branche - Swissgrid, Swisselectric, VSE, DSVA - ein, um die Umsetzung zu konkretisieren.
Mit unserem Entscheid zur raschen Revision der Stromversorgungsverordnung wollten wir die Grundanliegen, die Sie in Ihrer Motion zum Ausdruck bringen, unterstützen. Indem wir diesen Weg gewählt haben, sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass die Elcom jetzt an den bereits eingereichten Beschwerden weiterarbeiten kann, ohne mit dem ganzen Verfahren von Neuem zu beginnen.
Es ist richtig, dass die Motion eigentlich die Ziele aufnimmt, die der Bundesrat auch anstrebt. Sie möchten die Motion natürlich unter anderem auch annehmen lassen, damit die Branche sieht, dass der Rechtsweg nicht beschritten werden sollte. Ich muss sagen, dass ich gegenüber diesem Anliegen der Motion Sympathien habe. Falls sie angenommen werden sollte, hat sie - obwohl wir der Meinung sind, wir hätten eigentlich im Grossen und Ganzen schon alles gemacht - doch mindestens diese Nebenwirkung, gegen die wir natürlich nichts haben.
Die Frage einer Ex-ante-Regulierung wurde verschiedentlich aufgeworfen, von Herrn Leutenegger und vonseiten der SVP-Fraktion. Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Ex-ante-Regulierung. Wir möchten bis Mitte Jahr mit einer Änderung des Gesetzes kommen. Es schwebt uns eine punktuelle Ex-ante-Regulierung vor. Es gibt beispielsweise in Österreich eine solche Lösung, wo pro Bundesland ein Hauptelektrizitätswerk vorhanden ist. Gegenüber diesem Hauptproduzenten, diesem Hauptversorger, erlässt die Regulationsbehörde ex ante eine Verfügung. Als Folge müssen sich alle anderen ex post an diese Verfügung halten. Ich will jetzt nicht sagen, wir würden das tel quel übernehmen. Ich will damit nur sagen: Die Ex-ante-Regulierung kann auch differenziert ausgestaltet werden. Wir tragen uns mit einer solchen Lösung. Wir müssen dann zusammen mit der Elcom die ersten Erfahrungen zu Anfang des nächsten Jahres machen können. Weitere Themen dieser Gesetzesrevision sind natürlich der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz bringt, dann auch die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom und die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid; das wurde hier verschiedentlich angemahnt.
Es bleibt noch die Beantwortung zweier Fragen, die gestellt wurden, zunächst jene von Herrn Rime, wie viele Unternehmen sich eigentlich schon frei im Markt bei einem anderen Produzenten bedienen können. Effektiv sind die Rückläufe unserer Anfrage sehr gering; bis heute liegt das im Promillebereich. Sehr, sehr wenige Unternehmen haben das also gemacht. Nur sind wir der Meinung, das laufe jetzt an und werde bis im Jahre 2010 ein höherer Prozentsatz sein. Aber bis jetzt ist da praktisch noch nichts gegangen.
Herr Leutenegger hat sich auch noch nach dem Anfechtungsszenario erkundigt. Anfechtbar ist nicht die Verordnung als solche, generell-abstrakt, sondern anfechtbar ist immer nur der konkrete Anwendungsakt der Verordnung. Das heisst, die Elcom beabsichtigt, Anfang 2009 ihre [PAGE 1784] Swissgrid-Verfügung zu erlassen, also gewissermassen den Hauptentscheid zu fällen. Diesen Entscheid kann sie mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung verbinden. Ich sage nicht, dass sie das machen soll; sie ist unabhängig, das zu entscheiden, aber das ist eine Möglichkeit. Dann könnte Swissgrid gegen diesen Entzug der aufschiebenden Wirkung an das Bundesverwaltungsgericht gelangen und dabei natürlich auch den materiellen Entscheid anfechten. Ganz am Schluss kann der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes an das Bundesgericht gezogen werden.
Das meine Auskünfte zu den einzelnen Fragen, die noch gestellt wurden.