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Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2008-12-09

Wortprotokoll

Die Ankündigung der Strompreiserhöhung der grossen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und darauf folgend der vielen kommunalen Versorger auf den 1. Januar 2009 aufgrund der Strommarktliberalisierung hat uns alle aufgeschreckt. Die Ankündigungen waren insbesondere für unsere Wirtschaft, für viele unserer KMU-Betriebe und für unseren Werkplatz, schlicht ein absoluter Schock und in dieser Form existenzbedrohend und somit unannehmbar.

Viele wollten diese Marktöffnung, und wahrscheinlich ist sie grundsätzlich auch richtig. Doch die vorgesehene Umsetzung aufgrund des neuen Gesetzes und insbesondere der Verordnung und der damit festgelegten Mechanismen und Parameter ist untauglich. Somit ist für mich klar, dass Sofortmassnahmen unumgänglich sind. Die schweizerische Wirtschaft kann die angekündigten Strompreiserhöhungen schlicht nicht verkraften, ohne grossen Schaden zu nehmen. Es würde dadurch nicht nur die Konkurrenzfähigkeit im Exportbereich stark eingeschränkt, ja sogar verunmöglicht, auch jeder Einzelne von uns, jeder Konsument in unserem Land wäre stark betroffen.

Es gilt nun, nicht in erster Linie Schuldige zu suchen, die es ohne Zweifel gibt, und diese an den Pranger zu stellen, sondern in erster Priorität Sofortlösungen zu finden - darum geht es -, um noch zeitgerecht Wirkung zu erzielen; dies geht nur über Änderungen der Verordnung und der darin festgelegten Parameter. Die BDP unterstützt deshalb in aller Deutlichkeit, dass die Kosten für die Reserveenergie, die sogenannten Systemdienstleistungen, deutlich reduziert werden. Die vorgeschlagene Senkung der Preise respektive der Preiserhöhung um rund 40 Prozent ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus. Hier verlangen wir unverzüglich Massnahmen, um insbesondere Ausreisser respektive Härtefälle abzufedern. Weiter muss sehr schnell dafür gesorgt werden, dass die Organe der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid unabhängiger werden. Die Anhörung der verschiedenen Exponenten in der UREK hinterliess alles andere als ein gutes Gefühl. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sollen von der Politik und der Verwaltung selbstverständlich das Anrecht erhalten, auf verlässlichen Grundlagen zu kalkulieren und zu planen, aber natürlich ohne damit ungerechtfertigte Quereinnahmen von staatlich dominierten Unternehmen zu generieren.

Wir begrüssen also die erste Änderung der Verordnung durch den Bundesrat als ersten Schritt. Wir unterstützen aber auch ganz klar die Vorstösse der UREK. Es ist aber aus unserer Sicht unumgänglich, das Gesetz zu revidieren, insbesondere im Sinne der parlamentarischen Initiative der WAK.