Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 67 geht es um den Assistenzdienst für zivile Behörden. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Absatz 2 lautet wie folgt: "Die Hilfe wird nur soweit geleistet, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen." Würden Einsätze im Inland, also die Assistenzdienste, nur dann bewilligt, wenn sie unvorhergesehen wären, würden Armee-Einsätze als Assistenzdienste - wie zum Beispiel Euro 2008, G8-Gipfel, WEF und Schutz von Konferenzen - verunmöglicht, und die Kantone und Gemeinden haben dafür zu wenige Mittel zur Verfügung. Die Schweiz verfügt auf 1000 Einwohner über 1,9 Polizisten. Österreich verfügt über 3,4 Polizisten auf 1000 Einwohner. Das hatte zur Folge, dass beispielsweise für die Euro 2008 in der Schweiz rund 14 000 Soldaten auf 3500 Polizisten kamen, während in Österreich dagegen auf rund 13 000 Polizisten etwas mehr als 1000 Soldaten kamen.
Die Polizeibestände in der Schweiz sind sehr stark auf den Alltag, auf die Alltagssituation eingestellt. Unser Schweizer System der Sicherheitskräfteverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erlaubt es gar nicht, dass sich die Armee nicht mehr als letzte Reserve im Sicherheitsbereich für vorhersehbare und planbare Einsätze im Inland zur Verfügung stellt.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.