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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte nicht alles wiederholen, was Kollegin Saudan bereits gesagt hat, sondern nur zwei Punkte ergänzen:

Zum einen haben wir von den Kantonen Meldungen bzw. Reklamationen, wonach die Verwaltung dieses Alkoholzehntels einen ausserordentlich grossen Aufwand verursacht. Angesichts des Vergleichs zwischen den zur Verfügung stehenden Beträgen und dem Arbeitsaufwand, der bei der Abrechnung geleistet werden muss, bitten einige Kantone darum, dass man in Zukunft eine gewisse Grosszügigkeit und ein gewisses Vertrauen walten lässt. Ich glaube, die Verwendung des Alkoholzehntels verdient es, dass gelegentlich darüber nachgedacht wird, wie er verwaltet werden sollte; und auch die Zweckbestimmung bedarf einer gelegentlichen Überprüfung, zumal, wie auch Frau Saudan zu Recht gesagt hat, Bier, Wein und Obstwein heute 80 Prozent des gesamten Alkoholkonsums ausmachen, diese jedoch nicht besteuert werden.

In der Kommission wurde von Herrn Erard der Umstand erwähnt - darauf hat Frau Saudan noch nicht hingewiesen -, dass die ganze Alkoholgesetzgebung aus dem Ende des vergangenen Jahrhunderts stammt, als die Verhältnisse der verschiedenen Alkoholika wirtschaftlich und finanziell noch völlig anders gelagert waren. Es wurde uns auch versichert, dass hier ein entsprechender Handlungsbedarf erkannt wurde und dass in den nächsten Jahren diesbezüglich eine Revision der gesamten Gesetzgebung im Bereich des Alkohols - bis hin zu einer allfälligen Verfassungsänderung - vorgenommen werden soll.

Es wäre angebracht, wenn uns der zuständige Departementsvorsteher kurz sagen würde, welche Zielrichtung der Bundesrat mit der künftigen Alkoholgesetzgebung einschlagen wird und wie die Zeitpläne in etwa aussehen könnten, damit diese hundertjährige Gesetzgebung, die, wie gesagt, einer Revision bedarf, auf die Schiene gebracht werden kann.

Ich danke Herrn Bundesrat für die entsprechenden Auskünfte.