Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zum Antrag der Minderheit II.
Es wurde soeben gesagt, diese Minderheit wolle Ausbildungseinsätze im Ausland ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Friedensförderungsdienst oder im Zusammenhang mit der Erfüllung luftpolizeilicher Aufgaben ermöglichen. Unsere Minderheit distanziert sich aber ganz klar von Ausbildungsdiensten im Ausland im Zusammenhang mit Truppenverbänden in anderen Angelegenheiten, also von den ganzen Truppenübungen im Verbund. Im Hinblick auf Friedensförderungsdienste im Sinne von Peace-Keeping-Engagements unter Uno-Mandat können Ausbildungsdienste im Ausland durchaus Sinn machen, weil dabei die Zusammenarbeit mit anderen Gruppierungen geübt werden kann, welche sich ebenfalls im Peace-Keeping engagieren. Auch im Zusammenhang mit luftpolizeilichen Aufgaben machen Ausbildungsdienste im Ausland wirklich Sinn. Denn da ist die Zusammenarbeit mit anderen Luftpolizeitruppen - ich sage nicht Luftkampf-, sondern Luftpolizeitruppen - schon längst Tatsache. Das zeigen die Verträge, welche die Schweiz mit Italien, Frankreich und Österreich abgeschlossen hat. Dort hat es der Sport ermöglicht. Warum sollen wir da zurückbuchstabieren?
Obligatorische Truppen-WK im Ausland aber sind für uns, ausser in diesen genannten Bereichen, wirklich kein Thema. Denn wir wollen, dass Raumsicherung und Verteidigung auf unserem Territorium stattfinden. Falls es nämlich einmal zu einem Ernstfall in Bezug auf Verteidigung und Raumsicherung kommen sollte, wird dieser auf unserem Territorium stattfinden. Wie sollen im Ernstfall, den es für Verteidigung und Raumsicherung nur im Inland geben dürfte, verhältnismässige Einsätze möglich sein, wenn das Ausbildungsziel nicht mit Übungen im Inland erreicht werden kann? Wir können doch nicht im Ausland Dinge üben gehen, die im Ernstfall nur bei uns ausgeführt werden können.
Falls unser Minderheitsantrag abgelehnt wird, was ich natürlich nicht hoffe, werden wir an der Fassung des Nationalrates - geltendes Recht - festhalten, weil für uns der politische Wille, dass keine obligatorischen Truppen-WK im Verbund im Ausland durchgeführt werden dürfen, schwerer wiegt als der Wunsch, für die Friedensförderung und die luftpolizeilichen Einsätze, die es heute schon gibt, lediglich Erleichterungen zu schaffen.
Wir bitten Sie also, im Sinne eines Kompromisses der Minderheit II (Allemann) zuzustimmen. Falls Sie das nicht tun können, bleiben wir, wie gesagt, auf dem Niveau des geltenden Rechts.