Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es um die Frage der militärischen Einsätze im Ausland und auch um die Frage, wie sie in der Schweiz rapportiert werden. Zuerst eine Vorbemerkung: Anlässlich eines internationalen Anlasses hat mir ein kongolesischer Parlamentarier gesagt, es sei ja schon rührend, dass man mit militärischen Einsätzen versuche, die Gewalttaten im Kongo zu reduzieren, und es sei sicher nicht gut, wenn die Welt den Völkermord, der dort drohe, nicht verurteile, aber es sei erstaunlich, mit welchen Waffen die einzelnen Gruppierungen kämpfen würden, es handle sich nämlich um Waffen der modernsten Bauart, um Waffen, die für diese Konflikte ganz neu hergestellt worden seien. Konflikte werden immer mit Waffen ausgetragen, und es gibt bei jedem Kauf Verkäufer; man sollte sich einmal genau anschauen, wer die Verkäufer dieser Waffen sind. In der bisherigen Debatte wurde sehr oft von Friedensförderungsprojekten gesprochen, für die wir unsere Truppen ins Ausland schicken würden. Friedensförderung beginnt aber vorher, beim Verkauf von Waffen. Wenn wir wirklich Konflikte eindämmen wollen, müssen wir dort ansetzen. Die Schweiz leistet einen kleinen Beitrag zur Waffenverteilung auf der Welt, aber es gibt andere Länder, die da auch schärfstens zu verurteilen wären.
Konzentrieren wir uns auf sogenannte Friedensförderungseinsätze der Schweiz, die in der Schweiz umstritten sind: Es ist uns bewusst, dass die Schweizer Bevölkerung diese Einsätze einmal angenommen hat; unter ganz, ganz engen Bedingungen wären Einsätze der Schweiz im Ausland möglich. Beim vorliegenden Absatz geht es um eine Ausweitung dieser Bedingungen: Wenn die Schweiz Auslandeinsätze macht, sollen diese erst später rapportiert werden können. Unsere Minderheit findet, dass eine solche Ausweitung sehr heikel ist - auch wenn der Kompromiss darin besteht, dass man die Anzahl der Angehörigen der Armee auf 30 reduziert, damit rapportiert werden muss. Jeder von uns weiss, dass auf der einen Seite auch nur zwei Leute in einem heiklen, lebensgefährlichen Einsatz sein können und dass es auf der anderen Seite in diesem Land viele Fragen zur Rolle der Schweiz geben könnte. Viele Leute haben sich gefragt, was unsere zwei Militärangehörigen in Afghanistan zu suchen [PAGE 1764] haben, in einem Krieg, der von einer Supermacht vom Zaun gerissen worden ist und der ein anderes Land ins Elend gestürzt hat. Was hat die Schweiz dort mit der Armee zu suchen? Diese Frage wurde gestellt und lange nicht beantwortet. Es brauchte zwei Sessionen, bis sie auf den Tisch kam.
Unserer Fraktion ist Folgendes wichtig: Wenn die Schweiz schon Auslandeinsätze macht - was nicht in unserem Sinne ist -, dann sollen die Angehörigen der Armee insofern geschützt sein, als dieses Parlament darüber spricht, wo die Leute eingesetzt sind, wie lange, in welcher Funktion und unter welchen Detailbedingungen. Deshalb bedeutet unser Minderheitsantrag eine Reduktion der Machtfülle des Bundesrates. Er lehnt sich ganz stark an die Vorlage an, die der Bundesrat seinerzeit verabschiedet hat respektive in der er dem Volk vorgelegt hat, was er mit den Auslandeinsätzen zu tun gedenke und wie die Bewilligung dieser Auslandeinsätze erfolgen solle.
Ich bitte Sie also sehr, auf die Vorlage zurückzukommen, welche die Bevölkerung seinerzeit unterschrieben hat, und die Minderheit I zu unterstützen.