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Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Die FDP ist ebenfalls für Transparenz in Sachen Einlegerschutz und Deckungsgrad, aber nicht für eine Transparenz, die total irreführend ist. Wenn Herr Hans-Jürg Fehr sagt, man könne in dieser Publikation des Deckungsgrades etwas nachlesen, dann muss er vielleicht auch sagen, was man da nachlesen kann: Man kann einzig nachlesen, welchen Deckungsgrad, bezogen auf die geschützten Einlagen, es gibt. Man kann aber nicht nachlesen, wie der Zustand der Bank generell ist. Beispielsweise sagt diese Publikation nichts aus über die Liquidität, sie sagt nichts aus über Interbankverpflichtungen, sie sagt nichts aus über das Geschäftsmodell, und letztlich müssten Sie dann auch noch erklären, dass die Sparguthaben im aktuellen Umfeld bei einer Grossbank sicherer seien als beispielsweise bei einer Kantonalbank oder einer Raiffeisenbank - das müssten Sie erklären, weil es so publiziert würde.

Eine Liste, wie sie nun mit der leicht geänderten Formulierung des Ständerates gefordert wird, ist daher klar abzulehnen. Wir sehen auch keinen substanziellen Unterschied zu dem in diesem Rat schon einmal deutlich abgelehnten Vorschlag. Es ist eine semantische Turnübung, aber es ist letztlich nicht zielführend.

Hüten Sie sich, wie das auch gesagt worden ist, vor einer Pseudotransparenz, mit der Sie letztlich eben das Gegenteil erreichen und die Sie herbeiführen, wenn Sie einer solchen Liste zustimmen. Man darf nicht vergessen: Die Qualität der Aktiven, die zur Deckung dieser 125 Prozent des Einlegerschutzes beigezogen werden, ist im Gesetz nicht umschrieben. Es gibt dahingehend eben keine Transparenz, und die Qualität dieser Aktiven kann sehr, sehr unterschiedlich sein: von Unternehmenskrediten über Kleinkredite und Hypotheken bis zu Auslandaktiven usw.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und den Beschluss des Ständerates abzulehnen.