Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-11
Wortprotokoll
Ich spreche zur parlamentarischen Initiative unserer ehemaligen Ratskollegin Menétrey-Savary. Wir haben die Initiative am 11. September 2008 vorgeprüft. Worum geht es bei dieser Initiative?
Wenn in einer Ehe ein Kind geboren wird, dann geht man davon aus, dass der Ehemann auch der Vater ist. Es besteht somit keine Pflicht, die Vaterschaft mit einem Vaterschaftstest nachzuweisen, es besteht die sogenannte Vaterschaftsvermutung. Wenn nun eine sogenannte Scheinehe gerichtlich aufgehoben wird, dann soll die Vaterschaftsvermutung entfallen. Der Wegfall der Vaterschaftsvermutung bedeutet nun nicht, dass das Kind vaterlos bleibt; vielmehr kann der biologische Vater das Kind jederzeit freiwillig beim Zivilstandsamt anerkennen. Zudem können sowohl das Kind als auch die Mutter gegen den biologischen Vater einen Vaterschaftsprozess einleiten. Falls der Scheinehemann doch der biologische Vater ist, kann auch er seine Vaterschaft geltend machen. Solange aber die Vaterschaftsvermutung zugunsten des Ehemannes greift, hat der leibliche Vater des Kindes keine Möglichkeit, seine Vaterschaft geltend zu machen. Deshalb ist seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes in Artikel 109 Absatz 3 ZGB festgehalten, dass die Vaterschaftsvermutung entfällt, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden ist.
Die Initiantin und die Minderheit wollen nun diesen Absatz wieder streichen, weil er mit dem Uno-Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes nicht vereinbar sei. Ihre Kommission kam zu einem anderen Schluss: Sie erachtet diese Regelung im neuen Ausländerrecht als konform mit Artikel 3 der Kinderrechtskonvention, die vorschreibt, das Wohl des Kindes sei vorrangig zu berücksichtigen. Die Uno-Kinderrechtskonvention wird unseres Erachtens nicht verletzt. Wenn wir Artikel 109 Absatz 3 ZGB streichen, bleibt die Vaterschaftsvermutung bestehen. Das heisst, dass das Kind keine Chance hat, seinen biologischen Vater zu ermitteln, sodass es eigentlich für das Verhalten der Eltern, die eine Scheinehe eingegangen sind, bestraft wird. Aus der Sicht der Mehrheit der Kommission ist es also genau umgekehrt: Das Kind wird bestraft, wenn die Vaterschaftsvermutung bestehen bleibt.
Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 8 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.