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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Der Nationalrat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Ständerat hat dem Bundesgesetz über die Teilnahme und den finanziellen Beitrag des Bundes an das Henry-Dunant-Zentrum für den humanitären Dialog und dem Bundesbeschluss über den finanziellen Beitrag des Bundes an das Henry-Dunant-Zentrum für den humanitären Dialog für die Jahre 2001-2003 einstimmig zugestimmt. Dabei geht es um einen jährlichen Beitrag von höchstens 950 000 Franken für die Jahre 2001 bis 2003.

Das Henry-Dunant-Zentrum für den humanitären Dialog wurde am 13. November 1998 in Genf gegründet. Es löst das Institut Henry Dunant ab, das 1965 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation (damals noch Liga) der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und dem Schweizerischen Roten Kreuz als Instrument für Studien, Forschung, Ausbildung und Schulung in allen Aktivitätsbereichen des Roten Kreuzes gegründet worden war. Von diesen drei Organisationen wird es auch heute noch finanziell unterstützt. Grosszügig unterstützt wird es ausserdem von den Regierungen Grossbritanniens und Schwedens. Es wird mit Regierungsbeiträgen weiterer Staaten gerechnet. Beiträge erhält das [PAGE 1578] Henry-Dunant-Zentrum auch von der Stadt Genf, der Uno, der EU und von Privaten.

Das Zentrum hat die Form einer privatrechtlichen Stiftung unter Aufsicht des Bundes. Es übernimmt selber keine operationellen humanitären Aufgaben. Hauptziel des Zentrums ist es, einen Dialog herzustellen, um nachhaltige Lösungen für Probleme des humanitären Wirkens in Konfliktzonen zu finden, wie etwa den Schutz des humanitären Personals oder den fehlenden Zugang der humanitären Organisationen zu den Opfern von Krisen und Konflikten.

Die heutigen Konflikte haben ihre Ursachen immer häufiger in ethnischen, religiösen oder anderen Identitätsproblemen und sind durch unstrukturierte und undurchsichtige Befehlsketten charakterisiert, in denen sich die militärische, die politische und die wirtschaftliche Sphäre vermischen.

Das Henry-Dunant-Zentrum will im Feld, an Ort und Stelle, eine messbare Änderung erreichen. Es kann und will die bestehenden internationalen Institutionen Vereinte Nationen und Internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes nicht konkurrenzieren, in denen vor allem zwischen Regierungen und internationalen Organisationen die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Lebens und der Würde des Menschen in Konflikten ausgearbeitet werden.

In der Kommission wurden mehrere kritische Fragen gestellt: Es gibt eine ganze Reihe von Organisationen, welche im humanitären Bereich aktiv sind. Werden nicht Doppelspurigkeiten unterstützt? Gibt es keine Überschneidungen im Tätigkeitsbereich, z. B. mit dem IKRK? Wird das EDA einen Teil seiner Tätigkeit ins spezialisierte Henry-Dunant-Zentrum verlegen? Wie wird die Arbeit des Zentrums evaluiert? Das waren einige der wichtigsten Fragen.

Herr Bundesrat Joseph Deiss, Direktor Martin Griffiths sowie Botschafter Peter Maurer, Leiter der Politischen Abteilung IV, konnten uns von der wichtigen humanitären Arbeit des Henry-Dunant-Zentrums überzeugen. Mit einem kleinen Stab wird effiziente Arbeit geleistet. Die Tätigkeiten der verschiedenen humanitären Institutionen ergänzen sich, sie konkurrenzieren sich nicht. Das IKRK gehört selber ja auch zu den Geldgebern des Henry-Dunant-Zentrums.

Es braucht verschiedene Wege, um Konfliktsituationen zu entschärfen und nachhaltige Lösungen zu finden. Bei etlichen Problemen erreichen Nichtregierungsorganisationen mehr. Beispielsweise konnte das Henry-Dunant-Zentrum im Aceh-Konflikt in Sumatra, Indonesien, sehr wertvolle Vermittlungsarbeit leisten. Im Mai 2000 konnte in Genf dazu ein humanitäres Abkommen getroffen werden.

In der Kommission war Eintreten unbestritten. Bei 5 Enthaltungen sprachen sich 17 Mitglieder für Annahme des Bundesgesetzes und des Beschlussentwurfes über den finanziellen Beitrag aus.

Ich beantrage Ihnen daher in Übereinstimmung mit dem einstimmigen Ständerat Zustimmung zum Bundesgesetz und zum Beschlussentwurf.