Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
"Liberal" meint Freiheit gegenüber dem Staat, Freiheit von Privaten gegenüber einem übermässigen Oktroi. "Liberal" ist also hier politisch gemeint, nicht wirtschaftlich.
Herr Schelbert will eine Ausweitung des heutigen Grundrechts bezüglich Datenschutz. Er will von der Missbrauchsbestimmung hin zur informationellen Selbstbestimmung. Mir scheint, dass diese Erweiterung des Grundrechts, dieser erweiterte Grundrechtsschutz eigentlich einem parteiübergreifenden Anliegen entsprechen müsste. Dieser Anspruch ist eigentlich politisch indifferent. Er kann für einen Autofahrer gelten, er kann für eine Versicherungsnehmerin gelten. Das Problem des Grundrechtsschutzes ist ja, dass es oft ein Missverständnis gibt. Der Grundrechtsschutz ist nicht ein Anliegen einer politischen Seite gegenüber einer anderen, [PAGE 1816] sondern die Grundrechte wirken umfassend und absolut in diesem Sinne.
Herr Schelbert hat zu Recht hervorgehoben, dass die heutige Bestimmung zu reduktionistisch ist, das heisst, sie beschränkt sich auf den Missbrauch, und Anknüpfungspunkt sind da wiederum nur die besonders schützenswerten Daten. Das will Herr Schelbert ausweiten. Das liegt auf der Linie, wie sie auch in der ganzen Datenschutzdebatte vor etwa drei Jahren hier von unserer Seite zum Teil verfolgt worden ist. Ich kann mich hierbei eigentlich nur auf sein ausgezeichnetes Referat beziehen. Hervorzuheben ist, dass auch ein erweitertes Grundrecht eingeschränkt werden kann, nämlich dann, wenn eine gesetzliche Grundlage da ist, wenn ein öffentliches Interesse vorhanden ist und wenn das Gebot der Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Aber bei dieser Einschränkung gibt es einen umfassenderen Grundrechtsschutz, der nicht zuletzt in der Abwägung der Verhältnismässigkeit zum Durchbruch kommen muss. Das ist eigentlich das zentrale Anliegen von Herrn Schelbert.
Wir haben heute verschiedene Anschauungsbeispiele. Wir diskutieren nächste Woche zum Beispiel über BWIS II. Da stellen wir von links bis rechts fest - es wird ja dann interessant sein, das zu sehen -, dass dem Grundrechtsschutz in dieser Vorlage eben nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Herr Schelbert hat mit Recht die Beispiele aus dem Bereich der Versicherungen genannt, Krankenkassendaten etwa. Es ist klar: Wer wehrt sich heute gegen einen umfassenden Grundrechtsschutz? Es sind die, die einen eilfertigeren Umgang mit Daten wünschen, zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen. Da müssen wir achtsam sein.
Ich denke, das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eigentlich eines der kostbarsten Rechte, die wir haben. Es ist ein Ausfluss, eine Konkretisierung der persönlichen Freiheit. Wer heute von Freiheit redet, kann ja nur die Verfassungsbestimmung der persönlichen Freiheit meinen. Wer das zum politischen Programm erhebt, muss in concreto aufzeigen, wie er diese Freiheit ausgestalten wird. Herr Schelbert zeigt uns einen Weg. Es ist der Weg in eine moderne Zukunft des Selbstbestimmungsrechts.
Genau dieses Selbstbestimmungsrecht, diese persönliche Freiheit ist heute von allen Seiten gefährdet. Es ist nicht so, dass ich sagen muss, wir lebten im Orwell-Staat. Aber unterschätzen Sie das nicht. Im Kleinen drohen orwellsche Verhältnisse. Wir sind von Überwachung umgeben, die wir nicht mehr handhaben können. Wir sind umgeben von Datenflüssen, die wir nicht kontrollieren können und die ohne unsere Einwilligung weitergegeben werden. Da muss die Politik eine Kehrtwende vornehmen. Herr Schelbert weist den Weg.