Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative "Datenschutz. Vom Schutz vor Missbrauch zum Recht auf Selbstbestimmung" zielt auf eine neue Bestimmung im Datenschutz ab, wonach fortan nicht mehr nur der Schutz vor Missbrauch, sondern auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht verankert werden soll.
Das Anliegen ist politisch im Liberalismus heimisch. Im Kern geht es um die persönliche Freiheit, die uns die Bundesverfassung in Artikel 10 grundsätzlich garantiert. Doch in Artikel 13 der Bundesverfassung, in dem es um den Anspruch auf die Achtung des Privat- und Familienlebens geht, wird die Freiheit bei den persönlichen Daten auf den Schutz vor Missbrauch reduziert und damit zu einem zu grossen Teil wieder zurückgenommen. Der Staatsrechtler Bernhard Ehrenzeller spricht deswegen von einer "gröblich missglückten" Formulierung.
Was meint "informationelle Selbstbestimmung"? Der Begriff wurde vor 25 Jahren durch das deutsche Bundesverfassungsgericht geprägt und meint das umfassende Verfügungsrecht des Einzelnen über seine persönlichen Daten. Die einzelne Person soll über die sie betreffenden Informationen, die von staatlichen Institutionen oder privaten Firmen bearbeitet werden, bestimmen können. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen könne, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt seien, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermassen abzuschätzen vermöge, könne in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden - so weit das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Dieses Recht ist nicht schrankenlos zu gewährleisten; das sagte auch das Gericht. Der Einzelne muss Beschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, wenn sie auf einer verfassungsmässigen gesetzlichen Grundlage stehen. Das Problem bei uns ist: Schutz vor Missbrauch meint nicht, dass der Einzelne einwilligen muss, wenn Daten über ihn bearbeitet werden. Der Begriff meint auch nicht eine generelle Informationspflicht. Gemeint ist nur eine Informationspflicht bei besonders schützenswerten Daten.
Nach meinem Dafürhalten sind diese Schranken zu wenig hoch. Denn die geringe Höhe der Schranken macht es heute möglich, Persönlichkeitsprofile zu erstellen, ohne dass die betroffene Person informiert werden, geschweige denn, dass sie einwilligen muss. Solche Profile lassen sich aus einzelnen Informationen bilden, die für sich genommen bedeutungslos scheinen. Aber im Grunde gibt es heute kaum noch bedeutungslose Daten. Die Technologie wird immer leistungsfähiger und billiger. Die Menge der Informationen kann zu einem qualitativen Sprung führen. Die technische Entwicklung hat die Konzepte, die bei der Entstehung unseres Datenschutzes galten, schon lange überholt.
Interessant ist: Grosser Widerstand kommt heute von Privaten - von Kreditinstituten, Versicherungen oder Krankenkassen. Sie wehren sich schon gegen kleinere Verbesserungen, wie sie mit der letzten Revision des Datenschutzgesetzes erfolgt sind. Früher standen allerdings nicht Private als hauptsächliche Bedroher der persönlichen Freiheit da, sondern der Staat. Sinnbild dafür ist die Fichenaffäre. Diese Privaten bezeichnen den Aufwand im Voraus als unverhältnismässig. Dabei ist das Ganze, wie vieles, eher eine Einstellungssache.
Natürlich würde eine Umstellung einen gewissen Aufwand bringen. Doch wenn es um die Bearbeitung von sogenannt unproblematischen Daten geht, dürfte auch eine Einwilligung unproblematisch zu erreichen sein. Werden die Informationen frühzeitig direkt bei den Betroffenen erhoben, wird auch der Aufwand geringer. Handelt es sich dagegen um sensible Informationen, ist ein grösserer Aufwand angezeigt und gerechtfertigt.
Die Schweiz braucht eine Debatte über Konzepte, die zu einer Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, aber auch zu einer Stärkung der Gesellschaft führen. Im benachbarten Ausland ist dies mehr als bei uns der Fall. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, und es gibt in Europa auch bereits unterschiedliche Gesetzgebungen. Ich möchte mich im Moment nicht auf etwas Bestimmtes festlegen; vielmehr erhoffe ich mir von der parlamentarischen Initiative eine Debatte. Das Anliegen ist, wie gesagt, urliberal, und nachdem ja mittlerweile alle Parteien Liberalismus für sich beanspruchen, könnte der Initiative sogar Folge gegeben werden.