Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion hat folgenden Wortlaut: "Bei der Ausfuhr von 'Luftfahrzeugen, besonders konstruiert oder abgeändert für die militärische Ausbildung'" - das ist aus der Verordnung zitiert - "wie beispielsweise die Pilatus PC-9- und PC-21-Flugzeuge gelten die rechtlichen Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes." Es geht hier also nicht um die Frage eines Ausfuhrverbots, sondern darum, dass das, was heute dem Güterkontrollgesetz unterstellt ist, dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt wird.
Diese Militärflugzeuge können, wie verschiedene Erfahrungen zeigen, ohne grossen Aufwand und in kurzer Zeit zu kampffähigen Flugzeugen umgebaut werden. Mit der geltenden Unterstellung dieser Flugzeuge unter das Güterkontrollgesetz hat der Bund keine Möglichkeiten, die Ausfuhr dieser Flugzeuge zu regulieren. Diese Möglichkeit bietet nur das Kriegsmaterialgesetz. Was in Tschad passiert ist, war zwar eine Vertragsverletzung, es war aber keine Gesetzesverletzung. Das Gesetz muss geändert werden, damit so etwas nicht mehr passieren kann oder damit es, wenn es passiert, wenigstens illegal ist.
Aufgrund ähnlicher Erfahrungen wie der jüngsten in Tschad schlug der Bundesrat bei der Revision des Kriegsmaterialgesetzes in den Neunzigerjahren vor, die militärischen Trainingsflugzeuge seien dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen. Das heisst, wir schlagen heute das vor, was vor etwa sechzehn Jahren der Bundesrat selber vorgeschlagen hat. Der zuständige Bundesrat Adolf Ogi begründete den Vorschlag damals mit dem Argument, dass solche Flugzeuge für militärische Einsätze gebraucht würden. Leider setzte sich dann im Nationalrat die Lobby durch, welche die militärischen Trainingsflugzeuge mit Aufhängevorrichtungen aus dem Entwurf zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes streichen liess.
Diese Lobby verstiess damals nicht nur gegen das Recht auf Leben betroffener Menschen und gegen die schweizerische Friedenspolitik, sondern sie schadete auch den mittel- und langfristigen Interessen der Pilatus Flugzeugwerke AG. Eine Unterstellung der PC-7 und später der PC-9 unter das Kriegsmaterialgesetz hätte Pilatus möglicherweise bewogen - zumindest wenn das Unternehmen geschäftlich vernünftig gehandelt hätte -, viel entschiedener auf eine problemlosere und auch lukrativere Zukunft zu setzen, nämlich die zivile Produktion. Und die heisst vor allem PC-12. Dieser Jet ist ein echter Verkaufsschlager. Von den 115 Flugzeugen, welche Pilatus letztes Jahr auslieferte, waren 98 ziviler Natur. Um die Aktualität meiner Aussage zu illustrieren, dass das Militärische das Zivile auch geschäftlich behindern kann, zitiere ich aus dem jüngsten Geschäftsbericht der Pilatus Flugzeugwerke AG: "Leider hatte der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften Auswirkungen auf die Produktion. Beispielsweise konnte der Schichtbetrieb an einzelnen Maschinen nicht wie geplant aufgenommen werden. Zur zeitgerechten Erfüllung von Entwicklungsarbeiten wurde neu eine Kooperation mit der indischen Firma Tata Consultancy Services (TCS) eingegangen. Im Jahr 2008 sollen rund 30 000 Stunden technische Entwicklungsarbeit ausgelagert werden. In Anbetracht des spürbaren Personalmangels und aus sozialpolitischer Überzeugung hat die Ausbildung junger Leute bei Pilatus einen hohen Stellenwert." Anders ausgedrückt: Hätte sich Pilatus voll auf die zivile Produktion konzentriert, hätte sie die Probleme, die sie im Geschäftsbericht schildert, nicht oder in geringerem Masse gehabt.
Geben Sie unserer Initiative Folge, aus Gründen der Menschlichkeit, aus Gründen einer kohärenten Aussenpolitik und Gesetzgebung, aber auch aus Sicht der ökonomischen Vernunft.