AB 91866
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Sie wissen, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung und damit die Frage der Parallelimporte patentgeschützter Produkte beschäftigt uns seit Jahren. Wir hatten eine erste Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2005. Der Bundesrat hat dann auf unseren Beschluss hin die Frage der Erschöpfung ausgeklammert und dazu im Dezember 2007 eine neue Botschaft vorgelegt. Mit dieser Botschaft hat der Bundesrat an der mit der Rechtsprechung festgeschriebenen nationalen Erschöpfung festgehalten, allerdings mit einer Ausnahme: Wenn der patentierte Teil funktionell nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten. Unser Rat ist am 5. Juni 2008, entgegen dem Antrag der WAK, dem Bundesrat gefolgt, und zwar mit 93 zu 88 Stimmen bei 14 Enthaltungen.
Anders der Ständerat: Er hat am 24. September 2008 mit 31 zu 12 Stimmen einer Systemänderung im Gesetz zugestimmt und dabei über drei Punkte entschieden: Für patentgeschützte Waren soll die regionaleuropäische Erschöpfung gelten; für patentgeschützte Produkte, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, bei denen aber das Patent nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten; für patentgeschützte Produkte, deren Preise staatlich festgelegt sind, soll weiterhin die nationale Erschöpfung gelten.
In der Differenzbereinigung vom 2. Oktober 2008 ist unser Rat dem Ständerat nicht gefolgt. Er hat auf einen Antrag Markwalder Bär hin - diese Forderung liegt uns in Form eines Antrages Huber wiederum vor - mit 94 zu 91 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden, die nationale Erschöpfung nicht mehr im Gesetz festzuschreiben, sie gälte dann gemäss Rechtsprechung, und die Absätze 1 bis 3 wie auch die Sonderregelungen für die Produkte mit staatlich festgelegten Preisen zu streichen. Es würde nunmehr Absatz 4 bleiben; bei Produkten, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden und bei denen der patentierte Teil funktionell nur eine untergeordnete Bedeutung hat, würde die internationale Erschöpfung gelten. Parallel dazu wurde auf die Motion 08.3603 verwiesen, die die Frage der regionaleuropäischen Erschöpfung durch Verhandlungen mit der EU im gegenseitigen Einvernehmen klären will.
Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember dieses Jahres diese Differenz beraten und die Lösung des Nationalrates, bei der die Frage der Erschöpfung auf dem Verhandlungsweg geregelt werden soll, abgelehnt. Ich werde nachher beim Eventualantrag Huber auf die Argumente zurückkommen. Der Ständerat hat an seiner Lösung festgehalten und präzisiert, dass der Vorbehalt für die Produkte mit staatlich festgelegten Preisen integral gilt, das heisst, dass bei diesen Produkten in keinem Fall Parallelimporte zugelassen sind, auch wenn der patentierte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Der Ständerat hat sich grundsätzlich für mehr Wettbewerb im Handel mit patentgeschützten Produkten ausgesprochen und daran wie auch an der Ausklammerung der Sonderlösung für die Pharmaindustrie - um diese geht es bei den Produkten mit staatlich fixierten Preisen - festgehalten.
An der Sitzung vom 11. Dezember 2008 hat die WAK die bestehenden Differenzen beraten. Die von unserem Rat auf Antrag von Frau Markwalder Bär beschlossene Lösung des Verhandlungsweges mit der EU wurde von niemandem aufrechterhalten. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung folgt die WAK integral dem Beschluss des Ständerates, das heisst, unser Antrag ist, dass neu bei patentgeschützten Produkten die regionaleuropäische Erschöpfung gelten soll. Das heisst auch, dass patentgeschützte Produkte aus dem EWR/EU-Raum parallel importiert werden dürfen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind patentgeschützte Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen. Es wurde auch in der Kommission nochmals erläutert, dass es sich hier um eine Sonderregelung für die Pharmaindustrie handelt. Hier gilt in jedem Fall der Grundsatz der nationalen Erschöpfung, auch wenn der patentierte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat, das heisst, wenn er z. B. nur die Verpackung oder die galenische Form des Produkts betrifft.
Die Kommissionsmehrheit verspricht sich vom Wechsel zur regionaleuropäischen Erschöpfung mehr Wettbewerb und eine Senkung des Preisniveaus in der Schweiz. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Lösung breit unterstützt wird: vom Detailhandel, von den Konsumentinnen und Konsumenten, dem Gewerbe und der Hotellerie. Es ist klar, mit der Schutzbestimmung für die Pharmaindustrie bleibt ein Wermutstropfen.
Die Kommissionsminderheit hat nicht unseren seinerzeitigen Beschluss aufgenommen, sondern Philipp Müller hat den damaligen Entwurf des Bundesrates zum Antrag seiner Minderheit gemacht, das heisst, die nationale Erschöpfung soll im Gesetz festgeschrieben werden, mit einer Ausnahme in Absatz 4: Immer dann, wenn der Patentschutz nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten.
Ich möchte nochmals festhalten, warum der Antrag der Kommissionsmehrheit, einseitig zum System der regionalen Erschöpfung zu wechseln, für die Konsumentinnen und Konsumenten Vorteile bringt und warum er auch mit der Sonderregelung für die Pharma vertretbar ist. Die Kommissionsmehrheit verspricht sich davon mehr Wettbewerb und vermehrt parallelimportierte Produkte mit tieferen Preisen aus dem regionaleuropäischen Raum. Die Sonderregelung für die Pharmaindustrie lässt sich damit rechtfertigen, dass es sich dort um Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen handelt. Das heisst, deren Preise werden nicht im Wettbewerb festgelegt, sondern vom Staat. Damit kommt den staatlichen Organen bei der Preisfestsetzung wie auch bei der Verhinderung überhöhter Preise eine ganz grosse Verantwortung zu. Ich wäre dankbar, wenn sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf dazu noch äussern könnte. Es handelt sich hier um Medikamente, das heisst, die Verantwortung liegt zum einen beim Bundesrat, beim Departement, beim zuständigen Bundesamt, zum anderen bei der Preisüberwachung. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat den Vorschlag gemacht hatte, die Medikamentenpreise periodisch, alle drei Jahre, zu überprüfen. Dieser Vorschlag ist im Juni dieses Jahres vom Parlament abgelehnt worden.