Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15

Wortprotokoll

Nach Ablauf der Frist am 1. November 2008 ergibt sich tatsächlich eine Unsicherheit für Kantone, Gemeinden und Schützenvereine. Solange die vorgesehene Fristverlängerung nämlich nicht in Kraft gesetzt ist, kommen die Anlagen, die am 1. November 2008 nicht mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet oder stillgelegt waren, nicht in den Genuss von Bundesabgeltungen. Aber sobald das Parlament die Fristverlängerung genehmigt, fällt die Frist vom 1. November 2008 dahin. Damit kämen auch Schiessanlagen, welche diese Frist nicht eingehalten haben, noch in den Genuss von Bundesabgeltungen. Deswegen empfehle ich Ihnen einfach eine rasche Behandlung dieses Geschäftes. Es ist ja für den nächsten Mittwoch vorgesehen. Wenn dem entsprechenden Antrag zugestimmt wird, kommt alles gut.

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-12-15 | Lexipedia | Lexipedia