Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15
Wortprotokoll
Am 30. November 2005 reichte der Kanton Bern eine Standesinitiative ein. Sie verlangt eine Differenzierung der Automobilsteuer aufgrund von Umwelt- und Energieeffizienzkriterien. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat dazu einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht zur Änderung des Automobilsteuergesetzes ausgearbeitet, wie ich als Vertreter des UVEK vorher schon gesagt habe. Das bereits eingeleitete Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 28. Februar 2009. Der Bundesrat wird dazu noch Stellung nehmen.
Bei der Automobilsteuer handelt es sich um eine besondere Verbrauchssteuer nach Artikel 131 der Bundesverfassung. Sie wird sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Herstellung im Inland erhoben. Da Letztere unbedeutend ist, fällt der Steuerertrag von rund 350 Millionen Franken pro Jahr fast ausschliesslich bei der Einfuhr an. Der Steuersatz von 4 Prozent ist im Gesetz festgelegt. Der Bundesrat hat keine Kompetenz, den Satz aus wirtschaftlichen Gründen zu ändern. Bemessungsgrundlage ist nicht der inländische Verkaufspreis, sondern das vom Importeur an seinen ausländischen Lieferanten entrichtete Entgelt. Somit liegt die fiskalische Belastung für die Käuferschaft unter 4 Prozent. Eine Senkung des Steuersatzes hätte somit einerseits erhebliche Mindereinnahmen zur Folge. Andererseits wären die Auswirkungen auf die inländischen Arbeitsplätze nach Auffassung des Bundesrates sehr bescheiden. Von allfälligen Mehrverkäufen würden zudem in erster Linie die ausländische Automobilindustrie und die dort ansässigen Zulieferbetriebe profitieren.