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Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Unbestritten ist, dass es einen Höchstzinssatz geben soll. Die Frage ist, wer ihn festlegen soll und nach welchen Kriterien dies geschehen soll. Sie erinnern sich: Der Entwurf des Bundesrates beinhaltet, dass der Bundesrat ihn selbst festlegen will, unter Berücksichtigung sozialpolitischer Kriterien und auch der Rentabilität für die Banken. Das war uns zu vage; wir haben diese Fassung abgelehnt und uns zur Fixierung einer gesetzlichen Obergrenze entschlossen. Die Definition eines Höchstzinssatzes im Gesetz ist in der Vernehmlassung denn auch von verschiedenen Kantonen und von Parteien wie der FDP und der SVP gefordert worden.

15 Prozent drängen sich aus folgenden Überlegungen auf, und ich möchte Sie hiermit bitten, an der nationalrätlichen Lösung festzuhalten:

Erstens sind 15 Prozent eine "Wuchergrenze" - der Ausdruck stammt aus der Vernehmlassung des Kantons Aargau -, und es braucht eine solche. Wir bewegen uns bei diesen 15 Prozent schon in der Wucherzone.

Ein zweiter Grund ist, dass bei hohen Zinsen sehr rasch neue Schulden anfallen. Es handelt sich hier also um eine Schuldenfalle, die wir möglichst vermeiden oder mindestens einschränken sollten.

Ein dritter Grund ist die Situation, die in den Kantonen entsteht. Die Kantone haben denn auch in den heutigen kantonalen Regelungen zu einem grossen Teil die 15 Prozent fixiert. Ich erinnere an die Regelungen von Baselland und Basel-Stadt, von Bern, Schaffhausen, St. Gallen und Zürich, wo diese 15 Prozent sogar in einer Volksabstimmung bestätigt wurden.

Die Kantone - das ist ein wichtiger Hinweis - sind die Leidtragenden bei dieser ganzen Überschuldungsproblematik. Sie müssten auch mit den kantonalen Fürsorgeleistungen gerade stehen, wenn es zu Überschuldungen käme. Interessant ist auch, dass es eine Verbindung zwischen Konsumkreditschulden und Steuerschulden gibt. In der Vernehmlassung wird das ganz drastisch geschildert: Im Kanton Basel-Stadt z. B. halten der Steuerverwalter und die Regierung fest, dass zwei Drittel der säumigen steuerpflichtigen Personen gleichzeitig auch Kreditschulden haben. Ich zitiere aus dieser Stellungnahme: "Viele säumige Pflichtige gestehen auch offen zu, dass ihre steuerlichen Schwierigkeiten darauf zurückzuführen sind, dass sie der Rückzahlung der aufgenommenen Konsumkredite aus Zinsüberlegungen Priorität einräumen. Diese Kreditnehmer erscheinen in der Statistik der Finanzierungsinstitute als solvente Zahler und Zahlerinnen, welche sich durch ihr positives Zahlungsverhalten allenfalls auch für weitere Kreditzusagen qualifizieren möchten." Das läuft auf Kosten der kantonalen Steuererträge, und die Kantone haben deshalb eine völlig andere Sicht als die Finanzinstitute.

Mit einer Obergrenze von 15 Prozent bleibt ein Ermessen bestehen, den Zinssatz festzulegen. Es bleibt auch ein Wettbewerb bestehen, der allerdings unter dieser Grenze von 15 Prozent stattfindet. Es ist insgesamt eine gute Lösung, die wir gemeinsam festgelegt haben. Sie enthält Freiräume für alle Beteiligten, wird aber dem zentralen Gedanken des Gesetzes, nämlich dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, gerecht.

Was Ihnen jetzt die knappe Mehrheit beantragt - das Ergebnis lautete 13 zu 11 Stimmen -, ist eine Verwässerung. Diese Lösung enthält ein Schlupfloch und schafft auch Unklarheiten. Ich mache darauf aufmerksam, dass der letzte Satz von Absatz 1 in der Fassung der Mehrheit lautet: "Der Höchstzinssatz soll in der Regel" - jetzt wird die Formulierung "in der Regel" eingeführt - "15 Prozent nicht überschreiten." Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, was das heisst. Wo sind denn die Ausnahmen? Was soll denn über 15 Prozent sein? Wieviel über 15 Prozent? Sie ersehen aus diesen Fragen, dass hier nichts als Unklarheiten geschaffen würden, die wir eigentlich bereits vermieden haben und auch künftig vermeiden wollen.

Ich bitte Sie, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und der Minderheit zuzustimmen.