Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
In Artikel 10a geht es um die Frage, wie die Solidarhaftung ausgestaltet werden soll. Es geht hiermit um einen zentralen Artikel, er ist eine grosse Armutsfalle für eheliche und eheähnliche Gemeinschaften.
Sie haben drei Konzepte vor sich: dasjenige des Bundesrates, das des Nationalrates und das des Ständerates. Ich möchte sie zur Einleitung ganz kurz skizzieren. Der Bundesrat möchte eine solidarische Haftung nur für Ehepaare ausschliessen. Der Ständerat möchte eine solidarische Haftung insgesamt - das ist eine Radikallösung -, und wir, der Nationalrat, haben bisher gemeinsam beschlossen, dass eine solidarische Haftung generell auszuschliessen ist.
Die Erkenntnis des Nationalrates ist, dass es verschiedene eheähnliche Lebensgemeinschaften gibt, dass diese gleich zu behandeln sind und dass eine Ausnutzung von Abhängigkeiten in jedem Fall zu verhindern ist. Es gilt hier - daran ist immer wieder zu erinnern - der zentrale Gedanke des Familienschutzes. Unter der heute bestehenden solidarischen Haftung leiden insbesondere geschiedene Frauen, die zusammen mit ihren Ehegatten einen Konsumkredit unterzeichnet haben. So muss sich eine geschiedene Frau nicht nur allein um Kinder, Arbeit, Existenzsicherung kümmern, sondern auch um alte Schulden, die aus so genannt solidarisch unterzeichneten Konsumkreditverträgen stammen. In solchen Fällen ist auch zu vermuten, dass die Solidarunterschrift für eine unseriöse Kreditvergabe herhalten muss.
Ein Verzicht auf die solidarische Haftung hat die positive Konsequenz, dass die Solvenzprüfung in jedem Fall seriöser gemacht werden muss.
Der Bundesrat, so ist uns bestätigt worden, kann sowohl mit seiner wie auch mit der nationalrätlichen Fassung leben. Ich bitte Sie, an unserer Fassung festzuhalten. Sie ist konsequent, umfassend, logisch und sozial. Sie entspricht übrigens auch der Parlamentarischen Initiative Goll "Gegen die Überschuldung durch Konsumkredite" (95.413), die von uns zum Einstieg in dieses Gesetz gebraucht wurde.
Ich bitte Sie, Absatz 4 - zu dem spreche ich jetzt im Besonderen - stehen zu lassen. Sie verhindern hiermit nichts. Leasinggeschäfte - z. B. von zwei Freunden, die ein Auto gemeinsam leasen wollen - sind durchaus weiter möglich. Es treten dann Teilhaftungen in Kraft. Sie verhindern mit unserem Ansatz überhaupt nichts, wählen aber eine soziale Lösung.
Ich bitte Sie - das ist die Konsequenz aus unserem Vorgehen -, an Absatz 1 ebenfalls festzuhalten. Hier ist die Zustimmung des Ehegatten vorgesehen. Es geht um die Information; das ist eine wichtige Ergänzung im gesamten Konzept unseres Rates.
[PAGE 1560] Ich bitte Sie, die nationalrätliche Fassung weiterhin zu unterstützen und an Absatz 1 festzuhalten.