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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2008-12-15

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-15

Wortprotokoll

Die Mobilität unserer Bevölkerung ist gross und wird in Zukunft noch massiv zunehmen. Anzeichen dafür sind unsere vollen Strassen und zu Spitzenzeiten die überfüllten Züge. Auch beim Gütertransport wird das Wachstum mit Garantie nicht abnehmen. Der Lötschberg-Basistunnel ist schon im ersten Jahr nach der Eröffnung praktisch voll ausgelastet. Um die künftigen Ansprüche von Mobilität und Transport bewältigen zu können, müssen Kapazitäten geschaffen und Engpässe beseitigt werden. An dieser Stelle sei mir die Bemerkung erlaubt, dass in Zukunft nicht nur mit Blick auf die Schiene, sondern auch mit Blick auf die Strasse Kapazitäten ausgebaut und Engpässe beseitigt werden müssen.

Mit der vom Parlament verlangten Gesamtschau FinöV zeigt der Bundesrat nun auf, wie die noch nicht verpflichteten Mittel des FinöV-Fonds für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur eingesetzt werden sollen. Die SVP ist aber mit der Vorlage unter dem Titel "Gesamtschau" nicht ganz glücklich. Das Hauptproblem liegt bei der Finanzierung der neben der Fertigstellung des Jahrhundertwerkes Neat noch zu realisierenden Projekte. Die ausufernden Neat-Kosten, welche bei der Abstimmung über den FinöV-Fonds im Jahr 1998 noch mit 13,6 Milliarden Franken beziffert wurden, bei einem Gesamtkredit von 30,45 Milliarden, betragen mittlerweile 19,1 Milliarden Franken, und dies beim Preisstand 1998. Mit dem Preisstand von 2007 sind es sage und schreibe bereits 22,3 Milliarden. Infolge der steigenden Neat-Kosten wurde der FinöV-Fonds-Gesamtkredit um 1 Milliarde auf 31,5 Milliarden - auch Preisstand 1998 - erhöht. Je mehr die Neat kostet, umso weniger bleibt für andere Projekte.

Die SVP hat schon im Jahre 2006 darauf hingewiesen, dass der Gesamtkredit von 30,5 Milliarden nicht ausreichen wird und die Marke von 50 Milliarden Franken überschritten wird. Lange wurde das von allen Seiten dementiert. Heute haben wir aber die Bestätigung, dass unsere damaligen Einschätzungen Tatsache werden. Die 50-Milliarden-Marke wird sicher erreicht werden.

Mit den verschiedenen Preisständen bei allen Projekten werden die Gesamtkosten vernebelt, was definitiv nicht zu Transparenz führt. Die Forderung nach Transparenz haben die Vertreter der SVP-Fraktion in der Kommission gestellt, was dann auch zum Rückweisungsantrag Föhn geführt hat. Dieser wurde aber in der Zwischenzeit zurückgezogen, weil die Verwaltung mit der Zusammenstellung der Kosten und der aktuellen Preisstände den Auftrag erfüllt hat. In Zukunft erwarten wir, dass in den Berichten die Kosten immer mit den aktuellen Preisständen hochgerechnet und transparent ausgewiesen werden. Die Folgen der Kostensteigerung bei der Neat für den FinöV-Topf zeigen sich darin, dass andere Projekte von Bahn 2000 oder eben ZEB nicht realisiert werden können, weil die Mittel knapp werden oder fehlen. Aus diesem Grund müssen Projekte verschoben werden, und es wird eine zweite Tranche benötigt, welche auch irgendwie finanziert werden muss.

Nicht zufrieden erklären kann sich die SVP damit, dass aus Kostengründen Projekte gestrichen werden mussten, welche seinerzeit Gegenstand der Volksabstimmung waren. Hier sei insbesondere der Verzicht auf den Zimmerbergtunnel erwähnt. ZEB umfasst den Personenfernverkehr und den Güterverkehr. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Das ist auch der Grund, warum sich die SVP gegen die Erhöhung gemäss Ständerat, um weitere 200 Millionen Franken auf 5,4 Milliarden, aussprechen wird. Wir sind nicht dagegen, dass Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr, welche im [PAGE 1843] Zusammenhang mit einer ZEB-Massnahme stehen, realisiert werden müssen, aber wir sind gegen die Erhöhung, weil pauschale Aufstockungen finanzpolitische Auswirkungen haben. Die Mehrheit der Kommission will den Kredit einfach so, ohne detaillierte Angaben zum Hintergrund, um 200 Millionen Franken erhöhen. Gegen eine Aufstockung um 200 Millionen spricht sich auch die Finanzkommission des Nationalrates aus, weil damit die Rückzahlung der Bevorschussung noch weiter nach hinten verschoben wird und weil nach heutigem Kenntnisstand diese Massnahmen im Regionalverkehr gar nicht präzise budgetiert werden können.

Die SVP vertritt die Ansicht, dass die für ZEB vorgesehenen Mittel von 5,2 Milliarden Franken nicht gesichert sind und dass auch keine Reserven vorhanden sind. Zu beachten ist sicher auch, dass mit Garantie auch beim einen oder anderen ZEB-Projekt Mehrkosten entstehen werden. Bahninfrastrukturen und Verbesserungen sind unbestritten wichtig. Sie müssen aber auf einer gesicherten und transparenten Grundlage finanziert werden.

Mit den einzelnen Massnahmen in den Bereichen, die im ZEB-Gesetz unter Artikel 4 aufgeführt sind, mit sechs Massnahmen auf der Basislinie der Neat und mit 22 Massnahmen auf den übrigen Strecken, sollen Kapazitätsausbauten, Leistungssteigerungen, Beschleunigungsmassnahmen, Zugfolgeverdichtungen und Entflechtungen realisiert werden. Mit Artikel 5 in der Vorlage 1 soll die Türe offen gelassen werden, um noch Massnahmen für andere Strecken zu planen; mit dem Ständeratsbeschluss soll dies sogar noch verpflichtender gemacht werden. Weil bekanntlich die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle machbaren, notwendigen und wünschbaren Infrastrukturprojekte zu realisieren, wird mit dem vorliegenden Gesetz auch gleich die Basis für die Folgemassnahmen geschaffen, welche mit ZEB 1 nicht realisiert werden können. Der Bundesrat muss dem Parlament die weitere Entwicklung in einer Folgebotschaft unterbreiten. Artikel 10 der Vorlage 1 ist sicher der Schicksalsartikel des vorliegenden Geschäftes. Gemäss Ständerat sollen damit die Folgeprojekte abschliessend aufgelistet werden, ohne jede Priorisierung und Berücksichtigung von Kosten und Nutzen. In diesem Artikel werden Projekte aufgelistet, welche aus Kostengründen nicht mit dem ZEBG realisiert werden können - aber sie werden eben bereits ohne Wenn und Aber im Gesetz aufgelistet. Der Bundesrat und die Minderheit I wollen das offener halten, um die Angebotsentwicklung nicht einzuschränken.

Mit der neuen Gesamtschau sollen die Entwicklungen dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen dienen. Auch bei ZEB 2 ist die Liste der Bedürfnisse gross, und auch dort werden die finanziellen Mittel garantiert beschränkt sein. Wir tun also gut daran, wenn wir eine gesamtwirtschaftliche Beurteilung vornehmen, die dazu dient, Fehlinvestitionen zu verhindern.

Mit der Vorlage soll auch das Fondsreglement angepasst werden. Nicht einverstanden ist die SVP damit, dass die Rückzahlung der Bevorschussung laufend verschoben wird. Mit der Verschiebung werden Zins und Zinseszins den Fonds unnötig und zusätzlich belasten und dessen Handlungsspielraum einschränken.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf alle Vorlagen. Sie lehnt aber den Beschluss 1a ab, und beim Beschluss 2 ist sie gegen die Aufstockung auf 5,4 Milliarden Franken.