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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2008-12-15

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich spreche zum Minderheitsantrag bei der Vorlage 3. Bei diesem Bundesbeschluss geht es um den Bereich der Lärmsanierungen bei Eisenbahnen. Für einmal sind wir in der glücklichen Lage, dass die finanziellen Mittel zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben beim Lärmschutz reduziert werden können. Der Bundesrat schlägt uns eine Reduktion um 524 Millionen Franken auf 1,33 Milliarden Franken vor, Preisstand 1998. Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat dieser Reduktion zugestimmt.

Die Mehrheit der Kommission will auf die Vorlage nicht eintreten, was faktisch bedeuten würde, dass das geltende Recht bestehen und für die Finanzierung der Lärmsanierungen der Eisenbahnen ein Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken bestehen bleiben würde. Weiter würde es bedeuten, dass der Gesamtkredit um 524 Millionen auf rund 32 Milliarden Franken aufgestockt würde. Diese faktische Aufstockung ergibt sich, weil beim Gesamtkredit von 31,4 Milliarden ja nur noch 1,33 Milliarden Franken für die Lärmsanierung vorgesehen sind.

Der Lärmschutz darf sicher nicht vernachlässigt werden, weshalb in den betroffenen Gebieten Lärmschutzmassnahmen umgesetzt werden müssen. Für den Lärmschutz gilt die Lärmschutzgesetzgebung, welche eingehalten werden muss. Die Verwaltung hat uns in der Kommission versichert, dass die gesetzlichen Vorgaben mit den reduzierten finanziellen Mitteln erfüllt werden können. In der Botschaft wird dies auf Seite 7739 detailliert erläutert. Waren im damaligen FinöV-Fonds noch 2,3 Milliarden Franken vorgesehen, hat sich diese Summe bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft auf 1,854 Milliarden Franken reduziert. Dank der Fortschritte bei der Lärmsanierung und vor allem dank der Forschung und Entwicklung im Bereich des Rollmaterials ist das Lärmsanierungspaket mit 1,22 Milliarden Franken zu realisieren.

Im Bundesbeschluss unterbreitet der Bundesrat nun einen Verpflichtungskredit von 1,33 Milliarden Franken, welcher auch noch Reserven von 110 Millionen Franken beinhaltet. Die mit diesem Beschluss über die Lärmsanierung eingesparten 524 Millionen Franken verbleiben zwar im FinöV-Fonds, sind aber bereits Bestandteil anderer Investitionsvolumen.

Ich bitte Sie nun, auf die Vorlage 3 einzutreten. Es darf doch nicht sein, dass über 500 Millionen Franken einfach als Reserve für Lärmsanierungen belassen werden, obwohl die gesetzlichen Vorgaben mit weniger finanziellen Mitteln erfüllt werden können, und dass damit auch noch der Gesamtkredit faktisch auf 32 Milliarden Franken erhöht wird.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und auf die Vorlage 3 einzutreten.

von Rotz Christoph · Nationalrat · 2008-12-15 | Lexipedia | Lexipedia