Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Der Artikel 10a wurde in der CVP-Fraktion ziemlich kontrovers diskutiert. Wir stehen hier, wie so oft in diesem Gesetz, wieder einmal vor einer Gratwanderung zwischen Schutz und Freiheit des Einzelnen. Auf der einen Seite wurde bei uns, ausgehend von stossenden Einzelfällen, eine restriktive Formulierung verlangt, welche die Zustimmung der Ehegatten vorsieht und die Solidarhaftung generell oder zumindest unter Ehegatten ausschliesst. Auf der anderen Seite wurde damit argumentiert, dass man nicht wegen weniger Einzelfälle die Dispositionsfreiheit des Einzelnen zu stark einschränken soll. Namentlich wurde angeführt, dass die Ehegatten mit dem neuen Eherecht die finanzielle Autonomie über ihr Einkommen haben. Diese Autonomie würde eingeschränkt, wenn der Ehegatte beim Vertragsabschluss die Zustimmung des anderen Ehegatten einholen müsste. Das Gleiche würde für den Fall gelten, dass er sich nicht solidarisch mit dem anderen Ehegatten verpflichten kann.
Weiter wurde damit argumentiert, dass mit der Zustimmungserfordernis gemäss Artikel 10a Absatz 1 verheiratete Paare anders behandelt würden als Konkubinatspaare. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es viele Rechtsgeschäfte gibt, bei denen sich Ehepaare sehr wohl solidarisch verpflichten können und sich von dort her die Frage stellt, weshalb dies nun speziell bei den im Konsumkreditgesetz vorgesehenen Fällen nicht der Fall sein soll. Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass ohne Solidarhaftung das Problem der Mitschuldnerschaft noch nicht gelöst ist.
Der Eventualantrag Meier-Schatz ist der Fraktion nicht vorgelegen. Er versucht einen Mittelweg zwischen den Beschlüssen von National- und Ständerat zu gehen. Er möchte die Solidarhaftung bei den Ehegatten ausschliessen, was eben die erwähnten Fragen und Probleme mit sich bringt. Zudem führt er den Begriff "in dauernder Gemeinschaft lebender Partner" ein, der wohl etwas interpretationsbedürftig ist.
Im Ergebnis hat die CVP-Fraktion bei Absatz 1 mehrheitlich für die Lösung des Nationalrates gestimmt, also für die Beibehaltung der Zustimmung der Ehegatten. Vor allem deshalb, damit die Ehepartner Kenntnis über die eingegangenen Verpflichtungen erhalten.
Bei Absatz 4 spricht sich die CVP-Fraktion mehrheitlich für die Lösung des Ständerates und der vorberatenden Kommission aus, sie möchte also die Möglichkeit der Solidarhaftung nicht ausschliessen.