Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Jetzt wird es etwas kompliziert. Das haben Sie vielleicht auch bei den Begründungen der Minderheitsanträge gemerkt. Bis vor unserer Sitzung hatten wir zwei Konzepte, das Konzept Nationalrat und das Konzept Ständerat. Jetzt haben wir - wenn Sie die Anträge der Mehrheit und jene der Minderheiten anschauen, sehen Sie das - einen so genannten Mix.
Ich versuche es kurz zusammenzufassen: Die Mehrheit will die Informationspflicht der Ehegatten aufrechterhalten, bei der Solidarhaftung dem Beschluss des Ständerates folgen und den Absatz 4 streichen. Konkret will die Mehrheit an der Zustimmung der Ehegatten festhalten und anderseits die Solidarhaftung nicht ausschliessen. Das ist kein technisches Problem mehr, sondern ein politisches. Ob das so, wie es hier vorliegt, funktioniert, scheint mir etwas zweifelhaft.
Zum Eventualantrag Meier-Schatz: Er lag der Kommission nicht vor. Persönlich glaube ich, dass der Ständerat, wenn wir uns heute nicht auf ein Konzept einigen können, das noch einmal anschauen muss. Ich habe gewisse Zweifel, was "in dauernder Gemeinschaft lebender Partner" letztlich heissen soll, aber man könnte das vermutlich noch verbessern, wenn wir uns heute nicht einigen können und der Ständerat noch einmal darüber befinden muss.
Sie müssen sich wie gesagt überlegen, was Sie politisch mit diesen Mehr- und Minderheiten anfangen wollen.