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Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-16

Wortprotokoll

Es geht hier um zwei Vorlagen. Die freisinnig-demokratische Fraktion hat am 23. September 2008 eine parlamentarische Initiative zum sofortigen Ausgleich der kalten Progression per 31. Dezember 2008 und zum anschliessenden jährlichen Ausgleich eingereicht. Heute wird die kalte Progression erst nach Erreichen einer Teuerungsschwelle von 7 Prozent ausgeglichen. Durch den sofortigen Ausgleich der kalten Progression würde der Bund von den Steuerpflichtigen über 500 Millionen Franken weniger an Steuern kassieren, die dann den Steuerpflichtigen für den privaten Konsum und für private Investitionen zur Verfügung stünden.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 vorgeprüft und ihr mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Unsere Kommission wollte dem Parlament bereits für die Wintersession einen Gesetzentwurf vorlegen und hat deshalb die WAK des Ständerates angefragt, ob sie ebenfalls bereit sei, der Initiative Folge zu geben. Die WAK des Ständerates hat es dann an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2008 abgelehnt, der Initiative Folge zu geben. Sie stützte ihren Entscheid auf die Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz, welche die Auswirkungen des dringlichen Ausgleichs der kalten Progression auf die Konjunktur als zu gering erachtete. Stattdessen hat sie eine eigene Motion mit der Nummer 08.3753 eingereicht, die heute nicht zur Diskussion steht und einen häufigeren Ausgleich der kalten Progression verlangt. Sie hat damit den [PAGE 1863] Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach bei der Einkommenssteuer natürlicher Personen die Folgen der kalten Progression in rascherem Rhythmus ausgeglichen werden sollen. Wir haben dann dieses Ergebnis am 4. November 2008 in unserer Kommission wieder beraten, die parlamentarische Initiative erneut geprüft und mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen an unserem Beschluss festgehalten. Die Kommission beantragt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben.

Die Mehrheit der Kommission ist sich zwar durchaus bewusst, dass der Ausgleich per 1. Januar 2009 nicht mehr in Kraft gesetzt werden kann. Hingegen hält sie am zweiten Anliegen der Initiative, nämlich am jährlichen Ausgleichsrhythmus, fest. Nach Auffassung der Mehrheit ist dies nämlich das einzige System, das garantiert, dass die Steuerlast durch die Teuerung nicht ansteigt und dass die Steuerpflichtigen genau den Steuerbetrag zahlen müssen, welcher ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Der jährliche Ausgleich führt zwar auf der einen Seite zu einem gewissen administrativen Aufwand, aber auf der anderen Seite führt er auch zu einer Verstetigung der Einnahmen, und dies ist finanzpolitisch sinnvoll. Bereits heute gibt es Kantone, erwähnt sei z. B. der Kanton Baselland, die einen jährlichen Ausgleich vornehmen.

Die Mehrheit nimmt die Motion des Ständerates zur Kenntnis, ist aber der Meinung, dass diese viel zu unverbindlich ist. Sie hat deshalb eine eigene Motion mit der Nummer 08.3754 eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, das Gesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass der Ausgleich zwingend jährlich zu erfolgen hat. Diese Änderung soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Mehrheit ist davon überzeugt, dass mit der parlamentarischen Initiative und der eigenen Motion ein positiver Einfluss auf die Konjunktur erreicht werden kann.

Die Minderheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben; sie lehnt auch die Motion 08.3754 der WAK des Nationalrates ab. Sie teilt die Meinung der WAK des Ständerates, dass man im Moment mehrere Optionen weiterverfolgen solle, dass man also nicht nur einen jährlichen Ausgleich in Betracht ziehen solle, sondern dass man auch die Teuerungsschwelle von 7 Prozent senken oder statt eines jährlichen Ausgleichs allenfalls auch einen Ausgleich alle drei bis vier Jahre vorsehen könnte. Gemäss der Minderheit muss ein System gesucht werden, das die Folgen der Teuerung für die Steuerpflichtigen mit minimalem Aufwand am besten beseitigt.

Zusammenfassend bitte ich Sie, entsprechend dem Antrag der Mehrheit sowohl der parlamentarischen Initiative Folge zu geben als auch die Motion anzunehmen.