Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-12-16
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und die Motion der WAK-NR abzulehnen.
Die kalte Progression verdankt ihre Existenz zum einen der Teuerung und zum anderen den progressiven Steuertarifen, der progressiven Steuerskala gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und den kantonalen Steuergesetzen. Diese Gesetze regeln auch, wie mit der kalten Progression umzugehen ist. Sie stützen sich auf Artikel 128 Absatz 3 der Bundesverfassung, der verlangt, dass bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression periodisch ausgeglichen werden müssen. Als Klammerbemerkung sei ergänzt, dass diese Bestimmung in der Bundesverfassung umgekehrt belegt, dass die Bundesverfassung progressive Steuern verlangt, andernfalls gäbe es keinen Bedarf, die kalte Progression auszugleichen - das an die Adresse jener, die das verfassungsmässige Erfordernis von progressiven Steuern bestreiten.
Dass die kalte Progression auszugleichen ist, ist unbestritten. Die Frage ist: Wie? Heute geschieht dies, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht. Das kann insbesondere bei niedrigen Teuerungsraten lange dauern. Die parlamentarische Initiative verlangt nun zum einen eine Übergangsbestimmung, wonach der Ausgleich per 31. Dezember 2008 gemäss Indexstand am 1. Juli 2008 erfolgen müsse. Dieses Anliegen ist durch die Zeit überholt. Das ist nicht mehr möglich, das anerkennen auch die Initianten. Ihren Wunsch, einen Ausgleich auf 2010 vorzunehmen, will die Verwaltung erfüllen. Damit sind wir einverstanden. Dafür braucht es die Initiative also nicht mehr.
Zum anderen verlangt die Initiative, dass die Anpassung jährlich vorzunehmene sei. Dasselbe fordert die Motion der WAK des Nationalrates per 2010. Das lehnen wir in der jetzigen Phase der Beratung als verbindlichen Auftrag ab; es ist zu starr, es ist nicht wirklich abgestützt, es ist zu wenig offen. Ob die Kantone einverstanden sind, ist mehr als fraglich. Vor der Einführung müssen sie befragt werden, und die Varianten müssen geprüft werden.
Solche Offenheit zeichnet die Beschlüsse der WAK des Ständerates aus. Sie lehnte die parlamentarische Initiative ebenfalls ab, reichte aber eine eigene Motion ein (08.3753), die das Anliegen der Initianten aufnimmt. Sie legt den Ausgleichsrhythmus nicht fest, sondern verlangt einen "häufigeren Ausgleich" der kalten Progression. Diese Haltung vertritt auch unsere Minderheit. Wir begrüssen die Motion der ständerätlichen Kommission ausdrücklich, wir sind für einen offen formulierten Auftrag. Eigenartig ist: Bevor der Ständerat die Motion behandeln konnte, hatte der Bundesrat gestützt darauf bereits eine Vernehmlassung zum Thema eröffnet. Das ist sicher unüblich. Im Ergebnis bedeutet das, dass die jetzt traktandierten Vorstösse im Grunde erledigt sind.
Zur Wirkung der Massnahmen auf die Konjunktur: Es ist mit Studien belegt, dass die Wirkung von Massnahmen bei der direkten Bundessteuer viel geringer ist als die Wirkung von Investitionen. Ebenfalls viel wirkungsvoller sind Massnahmen zugunsten unterer und mittlerer Einkommen, also z. B. eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien oder höhere Kinderzulagen. Der Grund: Ein Teil der Steuersenkungen wird regelmässig für das Sparen verwendet; höhere Einkommen haben eine deutlich höhere Sparneigung als tiefere Einkommen. Sie können sich das Sparen quasi eher leisten. Wir wenden uns, wie gesagt, nicht gegen einen häufigeren Ausgleich der kalten Progression. Das hat mit Gerechtigkeit zu tun. Die Wirkung auf die Konjunktur müssen wir aber im dargelegten Sinne stark relativieren.
Leider werden die parlamentarische Initiative wie auch die Motion der WAK des Nationalrates aufrechterhalten. Wir halten dafür, dass wir der Linie des Ständerates folgen. Die Vernehmlassung zum Geschäft ist bereits eröffnet.
Wir bitten Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen.