Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-16
Wortprotokoll
Das Anliegen, die kalte Progression auszugleichen, ist vernünftig und im Prinzip unterstützungswürdig. Es ist nicht fair, wenn man mehr Steuern bezahlen muss, weil man mit einem höheren Lohn, den man wegen der Teuerung erhält, in eine höhere Progressionsstufe kommt. Mit einem solchen Ausgleich ist die SP-Fraktion einverstanden. Die Frage ist jetzt nur, wie man das macht. Da kann ich meinen Kolleginnen und Kollegen aus der freisinnig-demokratischen Fraktion einen Vorwurf nicht ersparen. Bereits im April dieses Jahres wurde von Ihnen die Idee lanciert, in diesem Jahr eine Gesetzesänderung zu machen, damit der Ausgleich auf den 1. Januar 2009 vorgenommen werden kann. Leider hat die FDP-Fraktion nur darüber geredet, aber im Parlament nichts gemacht. Erst im September wurde dann eine parlamentarische Initiative eingereicht; wir versuchten, sie in der WAK dringlich zu behandeln. Damit wir dieses Jahr noch etwas hätten machen können, hätten wir halt auch die Unterstützung der ständerätlichen WAK gebraucht. Diese hat Nein gesagt, sodass es jetzt nicht mehr möglich ist, auf den 1. Januar 2009 hin zu handeln. Das ist der erste Grund, wieso es keinen Sinn mehr macht, die parlamentarische Initiative zu unterstützen, denn der eine Teil dieser Initiative ist gar nicht mehr umsetzbar.
Jetzt zum Anliegen selber: Es geht um einen Betrag von etwa 600 Millionen Franken; wenn Sie das durch 7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner teilen, wissen Sie, um welche Beträge es sich hier handelt. Es ist so, dass bei den untersten Einkommen die Wirkung null ist. Dann steigt sie bis zu sehr hohen mittleren Einkommen. Dann, so ab einer Million Franken Einkommen, hat der Ausgleich keine Wirkung mehr, was richtig ist. Aber wenn Sie - und das gilt nicht für allzu viele Leute - 500 000 Franken Einkommen haben, dann bekommen Sie, wenn der Ausgleich vorgenommen wird, eine Steuerrechnung, die 515 Franken tiefer ist. Was Herr Schneider gesagt hat, ist also falsch. Es ist nicht so, dass Sie nächstes oder übernächstes Jahr Geld zurückbekommen. Sie kriegen nichts zurück, Ihre Steuerrechnung ist einfach ein bisschen kleiner. Das ist nicht ganz dasselbe. Denn wenn man einen Check oder Ähnliches bekommt, fliesst das Geld vielleicht eher in den Konsumkreislauf, als wenn einfach die Steuerrechnung etwas kleiner ist. Sie können mir nicht weismachen, dass jemand, der eine halbe Million Franken verdient, diese 515 Franken dann tatsächlich wieder in den Konsumkreislauf zurückgibt. Bei den kleineren Einkommen wird das hingegen sicher eine Rolle spielen. Wenn diese 200 Franken weniger auf der Steuerrechnung haben, werden sie das Geld eher ausgeben.
So viel einmal zum Verfahren. Es ist so, dass der Ausgleich der kalten Progression so vorgenommen wird, dass die Steuertarife etwas gesenkt werden. Davon profitieren die Leute - und nicht davon, dass sie Geld zurückbekommen.
Jetzt hat man natürlich auch die Kantone zu dieser Situation befragt. Die Kantone sind nicht einverstanden damit, dass wir sofort einen jährlichen Ausgleich machen. Ich glaube, man muss zuerst mit den Kantonen sprechen. Deshalb ist die Motion des Ständerates die vernünftige; sie will einen rascheren Ausgleich - sie will ihn nicht erst dann, wenn die Teuerung auf 7 Prozent aufgelaufen ist, sondern rascher. Was "rascher" heisst - ob man eine jährliche Frist einführt, eine tiefere Prozentzahl oder beides -, das soll geklärt werden. Deshalb ist die Motion des Ständerates sinnvoll. Wir unterstützen sie, auch wenn wir heute nichts dazu sagen können.
Sie haben einen zweiten Grund für die Ablehnung der parlamentarischen Initiative gehört: Manchmal arbeitet der Bundesrat schneller, als wir erwarten. Ich sage jetzt nicht, dass es ein bisschen drauf ankommt, aus welcher Richtung der Vorstoss kommt; vielleicht wäre das etwas polemisch. Aber der Bundesrat arbeitet jedenfalls schon an dieser Frage; deshalb macht es keinen Sinn, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sonst muss sich die WAK auch noch an die Arbeit machen, an eine Arbeit, die andere schon machen; das macht einfach keinen Sinn. Deshalb ist es klar, dass man der parlamentarischen Initiative keine Folge geben soll.
Zur Motion der nationalrätlichen WAK: Das ist ein bisschen ein "Töibelen"; ich muss es so sagen. Man wollte einfach einen jährlichen Rhythmus; weil man gesehen hatte, dass die parlamentarische Initiative nicht zum Ziel führt, wollte man mit denselben Worten jetzt auch noch eine Motion machen. Auch diese Motion macht eigentlich keinen Sinn, weil sie nämlich nur die Kantone in Aufregung versetzen wird. Wir haben zwar zwei Kantone, die einen jährlichen Ausgleich vornehmen; es gibt aber eine ganze Reihe von Kantonen, die man zuerst davon überzeugen müsste, bei diesem Rhythmus mitzumachen.
Deshalb bitte ich Sie, auch die Motion der nationalrätlichen WAK abzulehnen, im Wissen darum, dass die Sache bearbeitet wird.
Noch etwas zur Frage "Kaufkraftstützung, Konsumstützung, Konjunkturstützung": Eine viel unmittelbarere Wirkung hätte es gehabt, wenn Sie dem Antrag unseres Kollegen Paul Rechsteiner zugestimmt hätten, die Kinderzulagen subito zu erhöhen. Das hätte Geld in die Kassen der Familien gebracht, das sie dann auch hätten ausgeben können. Aber leider ist diese Sofortmassnahme zugunsten der Familien und der Konjunktur hier gescheitert; leider bekamen wir keine bürgerliche Unterstützung. Da ist eine Chance verpasst worden.
Der Ausgleich der kalten Progression wird kommen, auch wenn wir jetzt zu Recht beide Vorstösse ablehnen.