Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Artikel 10 hält Methode und Zeitplan fest, nach denen Bahn 2030 oder ZEB 2 geplant und realisiert werden soll. Es stehen verschiedene Varianten zur Diskussion. Die Mehrheit will einerseits, dass dem Parlament bis im Jahr 2010 eine entsprechende Vorlage unterbreitet wird. Darin unterscheidet sie sich wesentlich von der Minderheit I (Föhn), die keinen solchen Zeitplan festhält und ZEB 2 damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt, was wahrscheinlich auch die Absicht dieser Minderheit ist. Die Mehrheit will andererseits, dass alle bereits als wichtig gemeldeten Projekte nach denselben Kriterien geprüft werden, also danach, ob sie verkehrspolitisch sinnvoll, ob sie betriebs- und volkswirtschaftlich gerechtfertigt und ob sie finanzierbar sind. Es sollen alle nach gleichen Massstäben geprüft werden, man soll nicht quasi mit einer "Finger in die Luft"-Politik sagen, das eine sei prioritärer als das andere. Die Mehrheit beantragt bei diesem Artikel weiter, dass gleichzeitig eine Finanzierungsvorlage vorgelegt werden muss.
Wir müssen uns hier vor allem mit Blick auf die Minderheit II (Germanier) die Frage stellen: Sind wir heute bereits in der Lage zu sagen, welche Projekte prioritär sind und welche nicht? Ist der Zimmerbergtunnel wirklich prioritär gegenüber dem Wisenbergtunnel, angesichts der Tatsache, dass der Zimmerberg für den Güterverkehr nicht von Relevanz ist, der Wisenberg hingegen sehr wohl? Wissen wir das heute? Haben wir die Grundlage? Nein, wir haben sie nicht. Aus diesem Grund sollten wir heute auch noch keine Priorisierung vornehmen, und in diesem Sinn sollten wir auch nicht für die Minderheit II stimmen. Ich verstehe die Westschweizer Kantone, die insbesondere die Befürchtung haben, dass erneut das dritte Gleis zwischen Lausanne und Genf zurückstehen müsste, wenn wir die grossen Tunnels bauen. Ich kann Ihnen aber versichern: Wenn das dritte Gleis verkehrspolitisch als dringlich nachgewiesen und betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist - und das ist es ja, das Projekt ist auch bereits sehr weit ausgearbeitet -, dann ist es aus diesen faktischen Gründen prioritär. Wir müssen es nicht gesetzlich als prioritär festhalten. Es ist in der Realität prioritär, und deshalb ist die Befürchtung nicht gerechtfertigt, dass es zurückfallen könnte. Es ist absolut klar, dass das dritte Gleis in der nächsten Botschaft zuoberst auf der Prioritätenliste stehen wird, weil es sich eben in der Realität als prioritär herausstellt. Die Kommissionsmehrheit möchte aber nicht, dass wir alle diese Erweiterungsoptionen jetzt schon als prioritär erklären, ohne zu wissen, ob sie es auch wirklich sind.
Wir beantragen Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, der Mehrheit zu folgen und damit alle Projekte den gleichen Kriterien zu unterziehen. Es sind alle Projekte nach den gleichen Kriterien zu prüfen, und anschliessend ist eine sachliche, verkehrspolitisch und finanzpolitisch richtige Lösung zu finden.
Zu Absatz 3: Dort schlägt Ihnen die Minderheit III (Teuscher) vor, auch Projekte, die in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurden, nicht als prioritär zu betrachten. Das betrifft insbesondere den Zimmerberg. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, sagen Sie damit eigentlich, dass der Zimmerberg eine höhere Priorität haben soll als alle anderen Projekte. Die Minderheit ist der Meinung, dass auch das nicht gerechtfertigt ist, weil die Erarbeitung der Planungsgrundlagen bereits zwanzig oder dreissig Jahre zurückliegt und dass auch diese überprüft werden sollen.
Die Kommission hat allerdings mit 14 zu 10 Stimmen für den Antrag der Mehrheit votiert.